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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

Mayt. vnnd die Catholischen etwan der Orten inne hetten / gegen alle die jenige / denen solche vorhin zugestanden seyn / geschehen.

Wann auch im ChurRheinischen / OberRheinischen / Bayerischen / Schwäbischen vnnd Fränckischen Kreyß / der Röm. Keys. Mayt. vnnd den Catholischen / sampt jhren Mitverwandten / insonderheit dem Hertzogen von Lothringen / vnnd seinen Angehörigen / das jhrige plenariè, wie obvermeldt / restituirt / vnd alle andere Besatzung außgeschafft / weilen Ihre Käy. Mayt. reciprocè denen Augspurgischen Confessions-Verwandten in jetztgemelten Kreissen / so sich zu diesem Accord gleicher gestalt bekennen / vnd denselbigen vollnziehen helffen werden / die von jhren Landen inhabende veste Plätze vnnd Oerter wiederumb abtreten vnnd einreumen / auch auß Regensburgk die Guarnison abführen lassen.

Ob aber gleich Ihre Käy. Mayt. solcher gestalt etliche Oerter inn bemelten Kreyssen noch besetzt behielten / So hats doch diese klärliche abgeredte Meinung / das die Stände / welchen selbige veste Oerter zustehen / nicht sollen schuldig seyn / von jhren Land vnnd Leuten lenger außzubleiben / oder sich derselbigen Regierung zu enthalten / noch auch solche Keyserliche ReichsBesatzungen auß dem jhrigen zu besolden vnnd zu versorgen / vnd solchen Last allein zu tragen / Sondern auß den gemeinen Reichs Contributionibus sol die Vnterhaltung des jenigen Volcks / so vber die ordinaria bey friedlichen Zeiten gewöhnlichen Præsidia, noch weiter zur Besatzung eingelegt wird / hergenommen werden. Es sol auch von denselben Besatzungen / keinem Stand an seinen Obrigkeitlichen vnnd andern Juribus; so dann Einkunfften vnnd Intraden, einiger Einhalt vnd Eintrag beschehen / sondern er / deren vngehindert / wann er sich zu diesem FriedenSchluß würcklich bekennen / vnd demselbigen gemeß verhalten thut / alles des jenigen geniessen / wessen er vorhin befugt gewesen / vnd jhm in diesem Schluß nicht benommen ist.

Wegen des Hertzogs von Lothringen ist hiermit insonderheit bedingt vnnd abgeredt worden / daß er zu allen seinen Land vnnd Leuten / Schlössern / Pässen / Vestungen / liegenden Gründen / Nutzungen / Gütten vnnd Gefällen / Hoheiten / Würden vnd Gerechtigkeiten / allenthalben / wie er dieselbe noch in Anno 1630. gehabt / nichts außgenommen / restituirt / vnd darbey erhalten / auch nicht nachgesehen werden solle / daß weiter etwas an seinen Vestungen demolirt / oder jhme einiger vorsetzlicher Schade zugefügt werde. Solte es aber vber zuversicht geschehen /

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_020.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)