Seite:Priorato Hamburg 159.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Galeazzo Gualdo Priorato: Des Grafen Galeazzo Gualdo Priorato Beschreibung von Hamburg im Jahre 1663

Hamburg gehört zu den Hansestädten, so genannt, weil sie nahe an der See liegen. In alter Zeit gab es deren 72, in vier Quartiere geteilt; Preußen, wovon Danzig: Vandalien, wovon Lübeck: Niedersachsen, wovon Braunschweig: und der rheinische Kreis, wovon Köln die Hauptstadt war. Im Lauf der Zeiten haben nur noch sechs ihre Freiheit erhalten, nehmlich die vier genannten, und Bremen und Hamburg. Drei von diesen werden überdies von benachbarten Fürsten in Anspruch genommen; nehmlich Braunschweig von den Herzogen von Braunschweig und Lüneburg; Hamburg von dem Könige von Dänemark, und von dem Herzog von Holstein; Bremen aber von der Krone Schweden, als Erzbischof von Bremen. Diese Städte sind mit einander und mit den Staaten von Holland verbündet, und besitzen, gleich den übrigen freien Reichsstädten, viele Privilegien.

Die Regierung von Hamburg ist in Händen des Senats, der aus vier Bürgermeistern oder Consuln, und zwanzig Senatoren besteht, die aus den einflußreichsten und erfahrensten Männern gewählt werden. Jeder Senator hat irgend ein besonderes Amt. Außerdem hat der Senat drei Syndici und drei Secretarien. Diese führen die Processe und referiren dem Senat, werden auch öffentliche Anwälde genannt, und zu öffentlichen und privaten Geschäften der Stadt verwandt.

Das Niedergericht, an welches die Rechtssachen in erster Instanz gelangen, besteht aus zwei Senatoren, welche Namens des Senates darin sitzen, jedoch ohne Votum, dann aus zwei graduirten und sechs anderen Bürgern. Sie erkennen in Criminalsachen, und in Civilsachen bis zu einer gewissen Summe. Die Appellationen gehen an den Senat.

Der Rath der Admiralität besteht aus einem Bürgermeister, drei Senatoren, acht kaufmännischen Bürgern, und zwei Schiffscapitainen. Diese entscheiden in Seesachen. Auch hier kann an den Senat appellirt werden, doch nur, wenn die Summe 800 Reichsthaler übersteigt. Auch kann in Sachen, welche Schuldverschreibungen, Verpfändungen und Aehnliches betreffen, vorausgesetzt, daß es Handelsangelegenheiten sind, gegen das Urtheil des Senates

Empfohlene Zitierweise:
Galeazzo Gualdo Priorato: Des Grafen Galeazzo Gualdo Priorato Beschreibung von Hamburg im Jahre 1663. Hamburg: , 1663/1851, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Priorato_Hamburg_159.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)