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Als aber alle sechs fest schliefen, trat der Bauer mit seiner Tochter in die Kammer und hatten einen Kessel voll Öl glühend gemacht. Den schütteten sie den sechs Männern der Reihe nach mit Schaumkellen erst in’s Gesicht, um sie zu blenden, und als die sechs blinden Männer davon erwachten und schrien, gossen sie es einem nach dem andern in den offenen Mund, ehe sie noch aus den Betten aufspringen konnten, bis sie todt waren. Danach zeigte der Bauer und seine Tochter vor Gericht selbst an, was geschehen war. Da wurden sie beide in’s Gefängniß gesetzt, bekamen aber ihr gutes Essen und Trinken darin, und als der Schuster Zeugniß ablegte, daß der Krämer mitten auseinander gehauen war, wurden sie nicht bestraft, weil sie die sechs Männer getödtet hatten, zumal weil auch die Krämersfrau sich erbot, die Hälfte von den Schätzen ihres Mannes an die Armen zu geben.

Der Bauer ist aber seit der Zeit an dem Tage nicht mehr in den Goldberg gegangen, er hatte ja der Schätze schon genug und lebte mit den Seinen in Glück und Wohlstand bis an’s Ende.


31. Die gebleichte Hand.

Ein König hatte drei Töchter und wollte einst verreisen, da mußten seine Töchter loosen, welche von ihnen daheim bleiben und das Haus behüten sollte. Das Loos traf die Jüngste und ihr Vater reiste mit den beiden ältesten Töchtern ab. Ein Hirtenmädchen aber sollte

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Heinrich Pröhle: Märchen für die Jugend. Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses, Halle 1854, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Proehle_Maerchen_fuer_die_Jugend.pdf/148&oldid=- (Version vom 1.8.2018)