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seinem Zimmer, haben Geld wie Heu und sind doch eitel arme Bettelmusikanten vom Harz.“ So wie der Richter solches hörte, ließ er die drei Brüder in Banden werfen und vor sich führen.

„Ihr seid des Mordes angeklagt,“ sprach er. „Was sagt Ihr dazu? Beantwortet mir alle meine Fragen nach der Reihe. Habt Ihr die That vollbracht?“

„Wir Brüder alle drei,“ sagte der Älteste.

„So bekennt Ihr Euch schuldig,“ sprach der Richter, „daß Ihr die Unthat vollführt? Und warum machtet Ihr Euch einer so großen Missethat schuldig, die vor Gott und den Menschen nicht ungerochen bleiben kann?“

„Wohl um das Geld,“ sagte der zweite Bruder.

„Wehe! wehe!“ rief der Richter. „Und bereut Ihr Eure Schuld?“

„Und das war recht,“ sagte der dritte.

„O,“ rief der Richter, „daß Dich Gottes Sonne noch bescheint nach solcher teuflischen Rede!“

Die drei Brüder vermochten ihm aber nichts anderes zu antworten. Er fragte noch einmal, die Antwort lautete nicht anders. „O unerhörter Frevel!“ rief er aus. „Und dieser jüngste Missethäter bekennet es noch für Recht, daß sie um schnödes Geld einen Menschen getödtet haben!“ Da wurden sie alle drei zum Tode verurtheilt.

In der Nacht vor der Hinrichtung trat plötzlich der grüne Jäger in den Kerker zu den drei Brüdern und hieß sie nur ohne Sorgen sein, denn es werde noch Alles gut werden.

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Pröhle: Märchen für die Jugend. Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses, Halle 1854, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Proehle_Maerchen_fuer_die_Jugend.pdf/189&oldid=- (Version vom 1.8.2018)