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56. Die gesottenen Eier.

Es war ein Mann, der ging über Land, hatte wenig Geld bei sich und als er auf dem Heimwege noch einmal im Wirthshause einkehrte und fünf gesottene Eier aß, mußte er die Zeche schuldig bleiben. Nach fünf Jahren kam er wieder in das nämliche Wirthshaus und wollte jetzt auch seine alte Schuld bezahlen. Da rechnete die Wirthin und rechnete, machte ihm eine Zeche von fünfzig Thalern und sagte: so viel hätte sie jetzt an Hühnern und Eiern verdient, wenn die fünf Eier, die er damals gegessen hätte, von der Glucke ordentlich ausgebrütet und Hühner geworden wären, die wieder Eier gelegt hätten und diese Eier wären wieder ausgebrütet und so immer weiter. Als der Mann das hörte, weigerte er sich zu bezahlen und ging fort. Die Frau aber ging am andern Tage zum Richter, zu dessen Untergebenen auch der Mann gehörte, und trug ihre Rechnung vor. Der Richter befand sie ganz richtig, schickte den Gerichtsdiener zu dem Manne und bestellte ihn auf den nächsten Tag um zehn Uhr Morgens vor Gericht, ihm anzukündigen, daß er die fünfzig Thaler bezahlen solle.

Der Mann machte sich also früh auf, um zu rechter Zeit vor Gericht zu erscheinen. Unterwegs traf er einen Bauer bei seiner Feldarbeit, und als der ihn so traurig daherkommen sah, hielt er inne und fragte, was er für einen Gang vorhabe. Er erzählte ihm Alles, der Bauer aber sprach: „Leget Euch dort unter jene Eiche am Feldrain, ich will mich bei dem Richter für Euch ausgeben und Eure Sache wohl in Ordnung bringen. Aber

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Pröhle: Märchen für die Jugend. Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses, Halle 1854, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Proehle_Maerchen_fuer_die_Jugend.pdf/213&oldid=- (Version vom 1.8.2018)