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Johann Friedrich Ernst von Brawe (1746–1806): Raisonirendes Journal vom deutschen Theater zu Hamburg (1.–13. Stück)

abstrahire ich daraus gründlichst die logische und juristische Schlußfolge: So lange, als jene Freygebigkeit fortdauert, hat Hamburgs Publikum ein evidentes, dingliches Recht, von der Direction, und von denen ausübenden Künstlerinnen, auch Künstlern seines deutschen Theaters sowohl im Ganzen, als bey jeder einzelnen Darstellung, den höchsten Grad möglicher Vollkommenheit zu fordern – denn für gute, promte Zahlung fordert jeder Käufer mit Recht – die beste Waare.

Eben diese Schlußfolge wird auch von heute an die unerschütterliche Basis eines jeden Urtheils seyn und bleiben, das ich, als Autor dieses raisonirenden Journals, in der Folge niederschreibe.

Strenge müssen daher unumgänglich meine Urtheile von Zeit zu Zeit ausfallen.

Nichts darf, nichts werde ich von heute an verschweigen, was meinen Bemerkungen im Ganzen, und im Einzelnen, als Unvollkommen begegnet. Ich werde vielmehr, es liege nun die Schuld der verfehlten Vollkommenheit an der Direction, oder an einem ausübenden Mitgliede, unsers deutschen Theaters, den bemerkten Fehler ersterer, oder lezterm, mit gleichabgewogener Freymüthigkeit zeigen, von einer, oder dem andern, dessen schuldige Verbesserung in der Folge erbitten.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Ernst von Brawe (1746–1806): Raisonirendes Journal vom deutschen Theater zu Hamburg (1.–13. Stück). Friedrich Hermann Nestler, Hamburg 1800, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Raisonirendes_Journal_vom_deutschen_Theater_zu_Hamburg_(1800)_Seite_005.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)