Seite:Raisonirendes Journal vom deutschen Theater zu Hamburg (1801) Seite 091.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Handlungen ieder Pflicht, welche strenges Ehrgefühl, kindliche Dankbarkeit, warme Bruderliebe, thätige Menschenfreundschaft, ihm auflegen, unerschütterlich treu bleiben sollen. Herr v. Kozebue schreibt es, wie ich recht gut weiß, ausdrüklich in der 11ten Scene des I. Act vor, daß Fähndrich Erlen einen kahlen Rok tragen muß, drum will ich auch des Herrn Solbrig heutiges Adjoustement nicht tadeln; aber abgerechnet, daß ich iener Idee des Dichter aus dem Grunde nicht beytreten kann, weil in allen Militairdiensten die Eleganz der tragenden Uniform nicht von der Willkühr, nicht von dem Reichthume, oder von der Armuth, des einzelnen Officier, sondern von der buchstäblichen Vorschrift des Reglement abhängt, nach welchem ihm die Bedürfnisse zu iener, wenn er sie nicht aus eignen Mitteln anschaffen kann, der Regimentsquartiermeister, gegen monatlichen Abzug von der Gage, zu liefern hat, bitte ich doch Herrn Solbrig, bey etwa künftiger Vorstellung dieser Rolle auf unserer Bühne, das armselige Achselband vom kahlen Roke abzunehmen. Nur Cavalleristen tragen Achselbänder – ein Fähndrich dient bey der Infanterie! – –

Die vom Dichter verächtlich gezeichneten Charactere Meerwiz, einer Luppniz konnten weder Madame Stegmann, noch Madame Fiala, zur Gefälligkeit erkünsteln – Lob genug für Beyde, daß sie ihre Rollen treffend durchführten!

Herr Wohlbrük hatte als Baron von Baldern nicht viel Wichtiges zu leisten, aber seine nuancirte Beschämung am Schluße der 10ten, seine Effronterie in