Seite:Receptsammlung zu Tinten (Wegener) 30.jpg

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eine jede dieser Fragen aber schreibe die Antwort mit der sympathetischen Tinte von Gold oder Silber darauf, verwahre dann diese Papiere in einem Buche oder einer Brieftasche, und wenn man sich derselben bedienen will, so biete sie einer andern Person an und lasse sie eine Frage aussuchen. Ist das geschehen, so möge sie solche in die Tasche stecken und zu Hause dann das Papier der freien Luft aussetzen, so wird sie am andern Tage sehen, daß auch die Antwort auf die Frage auf dem Papiere enthalten sey.

Man kann auch mit der Tinte von Gold die Antworten auf verschiedene Papiere schreiben, und zu einer andern Person sagen, daß sie nach eigenem Belieben eine Frage erwählen möge, darnach lasse sie auf eine geschickte Weise dasjenige Papier herausziehen, auf welchem die Antwort stehet, übergebet ihr sodann solches mit der Bemerkung, daß sie morgen auf demselben die Antwort finden werde.

Weil diese sympathetische Tinte von Gold zuweilen das Papier ein wenig beflecket, so kann man sich solcher Blätter bedienen, die man vorher mit einer sehr schwachen gelben Farbe angestrichen hat, welches mit einem Wasser geschieht, in dem nur ein wenig Gummi Guttä oder Safran aufgelöst worden.


Sympathetische Tinte dritter Art.


Diese Art begreift überhaupt nur alle diejenigen Flüssigkeiten in sich, die keine Farbe haben, und also, wenn sie zu einer Schrift oder Abzeichnung auf dem Papiere angewandt werden, unsichtbar bleiben, dabei aber doch bei der ordentlichen Abtrocknung ein wenig Klebrigkeit zurücklassen, worin der Grund beruht, daß man das damit geschriebene Unsichtbare sichtbar machen kann, wenn man ein zartes farbiges Pulver darüber streuet. Man kann dazu viel zähe ungefärbte Säfte der Früchte und Pflanzen anwenden. Unter

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J. C. Wegener: Neue Recept-Sammlung zu schwarzen, rothen, grünen und andern Tinten. Einbeck 1820, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Receptsammlung_zu_Tinten_(Wegener)_30.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)