Seite:Receptsammlung zu Tinten (Wegener) 34.jpg

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Vitriol in Wasser, dergleichen zuvor schon beschrieben worden, und schreibe mit selbiger auf Papier was man Jemand im Geheimen bekannt machen will; so wird man nach der Abtrockung nichts davon erkennen. Damit sich aber gleichwohl zur Vermeidung des Argwohns auf dem Papiere eine Schrift zeige, so reibe man etwas aus Leinen gebrannten Zunder sehr zart mit ein wenig schwachem Gummiwasser ab, daß es einer dicken Tinte ähnlich werde, und schreibe damit zwischen die Zeilen der verborgenen Schrift, die man etwas weit von einander geschrieben haben muß, von ganz gleichgültigen Dingen.

Wenn nun eine andere Person die verborgene Schrift lesen will, so nimmt sie abgeredetermaßen ein stark abgekochtes Galläpfelwasser, taucht ein reines Schwämmchen darin und wischet damit die schwarze Schrift von dem Papiere ab, wobei zugleich die verborgen gewesene zum Vorschein kommt.


Auf einem ganz schwarzen Papiere eine verborgene Schrift sichtbar zu machen.


Man rühre den Dotter von einem Ei in einer Tasse mit etwas Wasser, bis es zum Schreiben flüssig genug ist. Mit selbigem schreibe man auf ein Blatt Papier, was man beliebet, und lasse es gut abtrocknen. Sodann streiche man über die Schrift mit einem in Tinte getauchten Pinsel her, und läßt es trocken werden.

Wenn man nun die auf solche Art verborgene Schrift entdecken will, so schabt man mit einem Messer auf der Seite, wo sich die Schrift befindet, so lange auf dem Papiere hin und her, bis die mit Tinte überstrichenen Buchstaben völlig abgesprungen seyn werden, worauf das Geschriebene gelblich zum Vorschein kommen wird.


Mit Wasser, Wein, Bier, Essig, oder einer andern dergleichen hellen Flüssigkeiten aus einer neuen Feder schwarz zu schreiben.[1]
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Empfohlene Zitierweise:
J. C. Wegener: Neue Recept-Sammlung zu schwarzen, rothen, grünen und andern Tinten. Einbeck 1820, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Receptsammlung_zu_Tinten_(Wegener)_34.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)