Seite:Rechenbuch Reinhard 025.jpg

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Subtrahiren.

Subtrahiren abziehen heist/

Vnd dich grundlichen Vnterweist,

Wie ein zal vonn der andern soll/

Gnommen werden, sei wie sie woll.

Regul.

Zwo zaln du hierzu haben must/

Die erst dauon du nemmen thust.

Die ander die zu nemmen ist.

Sez gleich drunter. Wie du summirst.

2.

Die erste vonn der ersten nim/

daß bleibt/ daß sez darunter hin.

Darnach nim wegk die ander zal

Vonn der obern, Wie vorzumal.

Sez drunter auch/ daß vbrig ist,

Gehts aber auff zu dieser frist;

Textkritische Anmerkungen

Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559, Seite 025. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_025.jpg&oldid=- (Version vom 15.9.2022)