Seite:Rechenbuch Reinhard 082.jpg

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Güldene
Regul der Proportion/. .1.

WIe sich die Erste deiner zal /

Helt gegn die Ander allemal.

Allso muß auch die dritte sich /

Haltten zur Vierdten gleichförmig.

All differentz der Proportion

Soll im geben und nemmen stohn.

Der Proportz Maior grosser zal /

Geht der kleinern nach allemal.

Aber inn der Proportz Minor

Geht die grössern der kleinern vor.

Das förder mitt den hintersten /

Und mittler mitt den fördersten /

Im Bruch vnd gantzen conferir.

Vnd nach der de Tri practicir.

Regul de Tri. .2.

Vonn dreien Worten ist mein Nam/

Vonn drein bin Ich zusam gethan.

Zuletzt soll stehn die Frag alltzeitt/

Fornahn / das Ihr am Namen gleicht.

Das hinder vnd mittler multiplicir,

Das kümmt durchs Förder dividir.

Der quotient gibt dir bericht,

Des daß du mitten eingericht.

Vom Brüchen. .3.

Wann der Ersten Zal/ merck auff du/

De Tri/ ein Bruch wirdt gsetzet zu/

Mitt sein Nenner inns Letzte geh/

Den Mittlern/ vnd der Hindern steht,

Trag herfür ahn die Erste stadt/

Brichs vnd verführs nach Regul ardt.

Textkritische Anmerkungen

Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559, Seite 082. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_082.jpg&oldid=- (Version vom 7.1.2019)