Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen | |
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offtmahls geklagt / Die jennige auch / so dabey interessirt zu seyn vermeinen möchten / gnugsam darüber allbereit gehöret worden / Sondern auch schon langst / anno 1576. erstgemelte protestierende Stände / in jhren / vnserm Vorfahren Käysers Maximilian L. vberreichten Supplicirens / vmb erleddigung Ihrer gravaminum, mit gutem grunde selbstklärlich angedeutet / das vnnoth seye / auff des eines oder des andern Theils bewilligung zu sehen / oder zu warten / Sondern der Käys. Majest. als dem OberHäupt / vnnd Handhaber aller Ordnung vnd Gesetze / auch Beschirmer vnd Beschützer der Bedrängten / alle vollenkommene Gewalt vnd Macht zustehe / Ihr Käyserlich Ampt zu interponieren, vnd was zu fortsetzung gemeiner Wolfahrt / vnd abschaffung alles schädlichen Mißverstandes vnd Vnheils / im Römischen Reiche ersprießlich sein mag / vnd vorigen Reichssatzungen gemeß ist / zu verordnen. Welches anno 1559. erstgemelte protestirende / wie auch oben angezogen / mit diesem anhang / an offtgedachtes vnseres Anherren / Käysers Ferdinandi L. mit solchen formalibus gelangen lassen / das es vmb die gravamina alse geschaffen / das dieselbe / (als sichs in warheit befindet) auß den klaren Worten der Reichs Constitutionen, vnd des ReligionFrieden / decidirt werden können / vnd sollen.
Ob vns nun zwar nichts liebers gewesen / als
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/15&oldid=- (Version vom 1.8.2018)