Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen | |
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lassen/ das sie für die jennigen mittelbahren Geistlichen Güter / so sie schon eingezogen / nicht mehr Red noch Antwort geben dürfften. Vnd wird nit / das im ReligionsFried im §. Vnd damit etc. gesetzt / das die Augspurgische Confessionsverwandte Stände / bey jhrem Glauben / Ceremonien, vnd KirchenOrdnung / so sie in jhren Fürstenthumben / Landen vnd Herrschafften auffgericht / oder noch auffrichten möchten / vngehindert sein vnd bleiben sollen / Darauß etliche zuschliessen vermeinen / das Sie / die darinnen gelegene Clöster / auch zu reformiren, macht haben / Dann ob wol dergleichen Clöster / in den Weltlichen zugelassenen schuldigkeiten / jhren gebührenden Respect dahin tragen / So haben sie doch / in den fundationes vnd Geistlichen dingen / mit den Landen vnd Herrschafften / nichts zuthun / Sondern wie vorgedacht / gehören sie Gott / vnnd der Kirchen zu / daher sie dann von Weltlichem gebiet vnd Regiment / dießfalls exempt vnd frey seyn.
Es folget auch nicht / weil der ReligionFried / allein zwischen ReichsStänden auffgericht/ das deswegen dergleichen Ordensleuten keine Process zuerkennen / Dann ob wol der ReligionFrieden / allein mit den Ständen des H. Römischen Reichs auffgerichtet / so können doch so gar die Vnterthanen / in den bestimbten fällen / sich desselben
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/22&oldid=- (Version vom 1.8.2018)