Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen | |
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Ihrer L. vmb gemeines Friedens willen / vnd damit sich derselbige / nicht zerschlagen möchte / bewilliget worden. Darauff dieser Vorbehalt / in den ReligionFried / eben auff die form vnd weise / wie er jtzt darinnen stehet / gebracht / vnd folgends den 25. Septembris, mit dem ReligionFrieden / ohne einig widersprechen publicirt, so wol dem Käyserlichem Cammergerichte / darnach hinfort zu judiciren, insinuirt, vnd anbefohlen worden.
Ob dann wol deß folgenden Jahres / als anno 1556. wie auch hernach in anno 1557. vnd 1559. dagegen protestiret werden wollen / Ist es doch bey dem ReligionFrieden / als einer albereit geschlossenen / vnnd mit Eydschwur / bekräfftigten FundamentalGesetz vnd Ordnung / durch welche auch der Catholische theil / albereit ein Jus acquisitum, so Ihnen nicht mehr entzogen werden können / erhalten / allerdings verblieben.
Wie dann auff solche Protestationes, vnd der Augspurgischen Confessionverwandten bitten / vnd suchen / mehr hochgedachtes vnseres Vorfahren / Käysers Ferdinandi L. in vnterschiedlichen Decreten, das Sie / auß dem geschlossenem ReligionFrieden / nicht mehr schreiten könten / mehrmahls bescheiden lassen.
Als auch nach Ihrer L. Todesfall / Käyser Maximilian, löblicher gedechtnuß / auffm Reichstage / anno 1566. vmb cassirung dieses Puncts, von
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/27&oldid=- (Version vom 1.8.2018)