Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen | |
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Gottseligen Stifftungen / bey Vns / oder vnserem Käyserlichem Cammergerichte / vmb nootwendige proceß angehalten / dieselbe Ihnen ertheilet / auch darueber gar zu Vrtheil vnnd Execution geschritten / Sondern das entgegen die Catholischen Stände / sich billig vnd rechtmässig beschwert / vnd solcher mediat Geistlichen angenommen / daß denselben / jhre Clöster / vnnd Geistliche Güter / deren sie zu Zeit deß Passawischen Vertrages / oder seithero in Besitz gewesen / gegen den klaren Inhalt des ReligionFriedens / eingezogen / jhre Renten vnnd Gülten auffgehalten / Sie auch noch darüber / als wann sie des ReligionFriedens gaar nicht fähig weren / von allen Rechten vnnd vindicationen gäntzlich verstossen / die Gueter aber / zu aigenthätlicher occupation der Obrigkeit / gegen die intention vnd Meinung / der Gottseligen Fundatorn, als auch gegen dem hellen Buchstaben des ReligionFriedens / außgesetzt werden wollen.
Bey dem andern Articull, erkennen Wir ebenmässig / daß die Augspurgische Confeßionsverwandte / keine vrsache eintziger beschwerung / das jhrer ReligionsVerwandte / so Geistliche Stiffter / Bisthumbe / vnnd dem Reich vnmittelbare ReichsPraelaturen jnne haben / oder denselben noch nachtrachten / nicht wollen von den Catholischen Ständen / für Bischoffen / vnd Praelaten gehalten werden / denselben auch jhre Seßion vnnd Stimmen /
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/37&oldid=- (Version vom 1.8.2018)