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Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen

vnaußbleiblich / die würckliche Execution, alßbald vornehmen / vnd vollstrecken lassen.

Wir befehlen auch / ordnen und wollen / daß dieses vnser Käyserlich Edict, Resolution vnd Erklärung / von eines jedwedern Craiß außschreibenden Fürsten / in seinem Craiß öffentlich publicirt, vnd zu jedermänniglichs wissenschaft gebracht werde / Daß auch denen: von Ihnen den Craißaußschreibenden / hin vnd wieder geschickten Copijs nicht weniger als dem Original / selbsten / vollkommener Glauben zugestellet werde / Das meinen wir ernstlich. Geben in vnserer Stadt Wien / den sechsten Monatstag Martij, anno sechzehen hundert neun und zwantzig / vnserer Reiche / des Römischen im zehenden / des Hungerischen im eilfften / vnnd des Böheimbischen im zwölfften.


 Ferdinandt

Locus Secreti
Ad mandatum Sacrae Caesareae Maiestatis propriam.     


 P. H. von Stralendorff

M. Arnoldin von Clarstein.
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/43&oldid=- (Version vom 1.8.2018)