Zum Inhalt springen

Seite:Restitutionsedikt VD17 3-626243N.pdf/8

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen

WIR Ferdinandt der Ander / von GOttes Gnaden / Erwöhlter Römischer Käyser / zu allen zeiten Mehrer deß Reichs / in Germanien / zu Hungern/ Böheimb / Dalmatien / Croatien vnd Sclavonien etc. König / Ertzhertzog zu Oesterreich / Hertzog zu Burgundt / zu Brabandt / zu Steyer / zu Kärndten / zu Crain / zu Lutzenburg / zu Würtemberg / Ober- vnd Nieder Schlesien / Fürst zu Schwaben / Markgraff des Heyligen Römischen Reichs / zu Mähren / Ober- vnd Nieder Laußnitz / Gefürster Graff zu Habspurg / zu Tyrool / zu Pfürdt / zu Kyburg / vnd zu Görtz / Landgraff in Elsaß / Herr auf der Windischen Marck / zu Portenaw vnd Salinß etc.

Entbieten N: allen vnnd jeden Churfürsten / Fürsten / Geist- vnd Weltlichen Prälaten / Graven / Freyen / Herren / Rittern / Knechten / Landvögten / Häuptleuten / Vietzdomben / Vögten / Pflegern / Verwesern / Amptleuten / LandRichtern / Schultheissen / Bürgermeistern / Richtern / Rähten / Bürgern / Gemaindten / vnd sonst allen andern Vnsern / vnd des Reichs Vnterthanen vnd Getrewen / in was Würden / Standt / oder Wesen die

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/8&oldid=- (Version vom 1.8.2018)