die Engel des Angesichts und die Engel der Heiligung,
ferner die Engel (des Feuergeistes und die Engel) des Windgeistes,
die Engel des Wolkengeistes, des Geistes der Finsternis, des Schnees und des Reifes,
die Engel der Stimmen, des Donners und des Blitzes,
die Engel der Geister der Kälte und der Hitze,
des Winters, des Frühlings, der Ernte und des Sommers
und aller Geister seiner Werke in den Himmeln und auf Erden,
in den Abgründen und in der Finsternis,
des Abends, des Lichts, der Morgenröte und des Morgens,
alles dessen, was er mit seines Herzens Wissen bereitet hat.
und lobsangen vor ihm ob all seiner Taten;
denn sieben große Werke schuf Er am ersten Tag.
und die Gewässer teilten sich an diesem Tag;
ihre eine Hälfte stieg nach oben
und ihre andere stieg unter das Firmament hinab,
das in der Mitte über der Oberfläche der ganzen Erde war.
Dies war das einzige Werk, das Er am zweiten Tage schuf.
die Gewässer sollen von der Oberfläche der ganzen Erde an Einen Ort fließen
und das trockene Land erscheinen.
und sie wichen von der Oberfläche der ganzen Erde
an Einen Ort außerhalb dieses Firmaments;
so erschien das trockene Land.
ferner alle Flüsse und die Wassersammlungen auf den Bergen,
ebenso alle Teiche und allen Tau der Erde,
ferner den Samen, der gesät wird,
alle Gewächse, die Fruchtbäume,
die Waldbäume und den Garten Eden in Eden
und alle Pflanzen nach ihrer Art.
Diese vier großen Werke schuf Gott am dritten Tag.
und setzte sie an das Himmelsfirmament,
daß sie über die ganze Erde leuchteten,
über Tag und Nacht herrschten
und zwischen Licht und Finsternis schieden.
für Tage, Sabbate, Monate, Feste,
Jahre, Jahrwochen, Jubiläen,
überhaupt für alle Jahreszeiten.
daß alles, was auf Erden sproßt und wächst, gedeiht.
Diese drei Arten machte Er am vierten Tag.
Paul Rießler: Altjüdisches Schrifttum außerhalb der Bibel. Filser, Augsburg 1928, Seite 543. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Riessler_Altjuedisches_Schrifttum_ausserhalb_der_Bibel_543.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)