doch abgesehen vom Sabbatbrandopfer;
denn so steht es geschrieben: (Lev 23, 38)
„von euren Sabbattagen abgesehen.“
ein Brand- oder ein Speiseopfer
oder Weihrauch oder Holz
durch jemand, der da unrein ist
durch Unreinheiten;
sonst würde man ihm ja gestatten,
den Altar zu beflecken;
denn also steht geschrieben:
„Der Sünder Opfer ist ein Greuel;
doch das Gebet der Frommen
ist wie ein wohlgefällig Opfer.“ (Spr 15, 8)
darf es betreten, wenn er unrein ist
und ungewaschen. (2 Chr 23, 18 Lev 15, 10)
so soll es vorher oder nachher sein,
damit sie nicht die heilige Handlung stören.
damit sie nicht durch ihre Unreinheit entheiligt werde.
und Abfall predigt, (Lev 20, 27, Dt 18, 11)
der werde nach dem Gesetz für Totenbeschwörer und für Zauberer gerichtet!
indem er Sabbate und Festtage entweiht,
soll nicht den Tod erleiden;
vielmehr liegt es den Männern ob, ihn zu bewachen,
und sollte er davon geheilet werden,
so sollen sie ihn sieben Jahre lang beobachten;
dann darf er abermals in die Gemeinde kommen.
um wegen Geldes oder sonstigen Gewinnes
das Blut von Heiden zu vergießen.
daß sie nicht lästern,
nur ausgenommen auf Beschluß des Rates Israels.
durch Kauf den Heiden überlassen,
damit sie’s nicht zum Opfer bringen.
selbst nicht um all sein Hab und Gut.
Paul Rießler: Altjüdisches Schrifttum außerhalb der Bibel. Filser, Augsburg 1928, Seite 936. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Riessler_Altjuedisches_Schrifttum_ausserhalb_der_Bibel_936.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)