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7
Und soll bei jemandem ein Entscheid

nach dem Gesetz des Aussatzes gegeben werden,
dann soll der Priester kommen und ins Lager treten.
Alsdann belehre ihn der Zensor über richtige Gesetzesdeutung!

8
Und fehlt’s bei ihm an Einsicht,

dann weis er ihn zurück!
Denn „ihre Sache ist das Gericht“.


16. Kapitel: Vorschriften
1
Und dies ist die Bestimmung für den Zensor in dem Lager:

Er soll die Leute über Gottes Werke unterrichten
und seine wunderbaren Machterweise sie verstehen machen
und ihnen die Ereignisse der Welt seit ihrer Schöpfung künden.

2
Er soll mit ihnen Nachsicht haben, wie ein Vater mit den Kindern,

und soll die Fehler ihnen nachsehen.

3
So, wie ein Hirt an seiner Herde tut, (Is 40, 11),

so soll er alle Knoten ihrer Fesseln lösen (Is 58, 6)
bei den Gedrückten und Zerschlagenen in seiner Gemeinde.

4
Und jeden, der in die Gemeinde treten will,

soll er auf seine Werke prüfen,
auf seine Einsicht, seine Kraft und seine Leistungsfähigkeit
und sein Vermögen.

5
Dann trag er ihn in ein Verzeichnis ein

nach seinem Platz im Lager!

6
Und niemand von den Mitgliedern des Lagers hat das Recht,

jemand in die Gemeinde einzuführen,
besitzt er nicht vom Lagerzensor die Erlaubnis.

7
Kein Angehöriger des Gottesbundes

darf mit den Kindern des Verderbens ein Geschäft betreiben,
wenn’s nicht von Hand zu Hand geschieht.

8
Man darf nichts kaufen, nichts verkaufen,

bevor man nicht dem Lagerzensor es gemeldet;
er soll’s im Lager tun....

9
Dies ist die Siedelung des Lagers.
10
Die andern alle sollen sich im Land nicht niederlassen;
11
sie sind ja nicht gekommen,

seit Ephraim von Juda sich getrennt. (Is 7, 17)

12
Für alle aber, die drin wandeln,

gewährt der Gottesbund,
daß er sie retten wird
aus allen Schlingen des Verderbens.


17. Kapitel: Vorschriften
1
Dies ist die Ordnung für die Siedelung in allen Lagern:
2
Sie alle sollen namentlich gemustert werden,

zuerst die Priester, alsdann die Leviten,
die Israeliten an der dritten Stelle,
am vierten Platz die Proselyten.