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W.


seit 1867 Elementarlehrer an der dritten Bürgerschule zu Leipzig, geboren 1830 in Tharand, 1860 Hülfslehrer an der Fletscher’schen Bürgerschule zu Dresden, 1862 desgleichen an der dritten Annenschule daselbst, 1863 Provisor. Lehrer an der Rathsfreischule zu Leipzig.


Elementarschule und Elternhaus. Eine Anweisung zum häuslichen Nachhülfeunterricht für das erste Schuljahr. Leipzig 1869. Klinkhardt. 70 S. 7½ Ngr.




seit 1863 erster Professor der Rechtswissenschaft, der juristischen Facultät Ordinarius, wirkt. Geheimer Rath, Excellenz, Mitglied des Staatsgerichtshofs, Präses der Königl. Prüfungs-Commission für Juristen, Großkreuz des K. Sächs. Albrecht-Ordens, des Anhalt. Ordens Albrechts des Bären, des K. Bayerischen Maximilians-Ordens für Kunst und Wissenschaft, Großkreuz des K. K. Oesterreich. Franz-Josef-Ordens, des Kais. Russisch. Stanislaus-Ordens, des Sachsen-Ernestin. Hausordens, des K. Sächs. Verdienst-Ordens, Comthur 1. Cl. des K. Württemberg. Friedr.-Ordens u. der Württemb. Krone, des K. K. Oesterreich. Leopold-Ordens Comthur etc.,

geboren am 24. Decbr. 1797 zu Marbach am Neckar, besuchte die Schule zu Eßlingen und das Gymnasium zu Stuttgart, studirte 1815–18 in Tübingen und Heidelberg, wurde 1819 Oberjustizassessor zu Eßlingen, ging aber noch in demselben Jahre als außerordentl. Professor der Rechte nach Tübingen, wurde 1822 ordentl. Professor, war drei Jahre lang daselbst Vicekanzler, nahm aber 1830 seine Entlastung und folgte 1833 einem Rufe nach Leipzig als Professor der Rechtswissenschaft, kehrte aber 1836 als Kanzler der Universität nach Tübingen zurück. 1839 wurde er von der Kammer des Abgeordnetenhauses auf 6 Jahre und dann auf weitere 6 Jahre in die Ständeversammlung gewählt. 1848 legte er seine Stelle nieder, wurde Ausschußmitglied der Fünfziger bei der Nationalversammlung zu Frankfurt a. M., gab diese Stellung indeß auf und folgte, nachdem er auch das Kanzleramt niedergelegt, einem Rufe als Ober-Appellations-Gerichts-Präsident nach Lübeck, entsagte aber nach einem Jahre diesem Amte wieder und ging 1852 als Geheimer Hofrath und Professor der Pandecten nach Leipzig, wurde 1855 Geheimer Rath und Mitglied des Staatsraths; Begründer des Juristentags und von ver Stadt Leipzig 1866 für den constituirenden Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt.


Lehrbuch des römisch-deutschen Strafrechts. 8 Bde. Stuttgart, 1825, 26. Metzler 4 Thlr. 5 Ngr.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Haan: Sächsisches Schriftsteller-Lexicon. Robert Schaefer’s Verlag, Leipzig 1875, Seite 355. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:S%C3%A4chsisches_Schriftsteller-Lexicon.djvu/369&oldid=- (Version vom 14.9.2022)