Seite:Sankt Andreasberger Bergfreiheiten von 1681 Seite 05.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

nichts daßen Zu verkauffen, Sie sollen auch Macht haben schenckhäuser, Brauhäuser und Wohnhäuser, Scheünen und Ställen nach ihrer Nohtdurfft Zu bauen und auff Zu richten allerleÿ Bier und Wein, wo sie das Zu bekommen wißen, nach ihren Willen Zu kauffen und Zu sich bringen, und alles ohn Ungeld freÿ schencken und fort treiben mögen desgleichen auch alle andern Gewercke und Handthierung nichts außgeschloßen was einen Jeden Zur Erhaltung seiner Nahrung und für gemeinen Nutz dienen dazu gebrauchen weiß, soll einen Jeden ohn alle Beschwehrung freÿ vergunt und Zu gelaßen seÿn auch alles das dem Bergwercke Zu Noht durfft und Zu gute Zu geführet, Zu getrieben oder getragen würde, solches soweit Unsere Herrschafft erstrecket, soll alles Wenge geldes, Zollß und