Seite:Sankt Andreasberger Bergfreiheiten von 1681 Seite 15.jpg

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wie solches an kräfftigsten und beständigsten solte, könte oder möchte, zu Uhrkund haben Wir obbemeldter fürst an diesen Brieff Unser fürstlich Insigul wißentlich hengen laßen; geschehen und gegeben nach Christi Unsers Herren Gebuhrt In fünffzehen Hundert und fünff und neuntzigsten Jahr den vierdten Montag octobris[1]

Von Gottes Gnaden Wir Ernst Augustus[2] Bischoff zu oßnabrück Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg Thun kundt und bekennen hiermit und in krafft dieses Brieffes für Uns Unsere Erben und Nachkommen für Jeder männiglichen Bezeigende; Nach dem Uns die

Ehrsahme Unsere liebe getreüe Richter


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