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Fischbeck. Preußischer Minister für Handel und Gewerbe: Satzungen der Bergakademie zu Clausthal vom 14. Mai 1919

F. Schlussbestimmungen.
§ 23.
Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Diese Satzung tritt mit dem 14. Mai 1919 an die Stelle der Satzungen vom 6. April 1908.

§ 24.
Ausführungsbestimmungen.

Der Minister erläßt die zur Ausführung dieser Satzungen erforderlichen Bestimmungen.


Empfohlene Zitierweise:
Fischbeck. Preußischer Minister für Handel und Gewerbe: Satzungen der Bergakademie zu Clausthal vom 14. Mai 1919 . Pieper’sche Druckerei, Clausthal 1919, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Satzungen_der_Bergakademie_zu_Clausthal_vom_14._Mai_1919-2.pdf/11&oldid=- (Version vom 1.8.2018)