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Preußische Minister für Handel und Gewerbe. Delbrück: Satzungen der Königlichen Bergakademie zu Clausthal vom 6. April 1908

8) Vorschlägen über die im Etat für die einzelnen Lehrzweige auszuwerfenden Mittel;
9) Vorschlägen über die Aenderung dieser Satzungen und der zu ihrer Ausführung vom Minister zu erlassenden Anordnungen;
10) sonstigen ihm vom Direktor zugehenden Vorlagen.

Die Mitglieder des Kollegiums sind befugt, auch ihrerseits bei Beratung von Angelegenheiten, die unter die Punkte 1 bis 10 fallen, Anträge an den Direktor zu richten.

Der Kurator (§ 5) ist befugt, an den Sitzungen des Kollegiums teilzunehmen. Zu dem Zwecke werden ihm vom Direktor Zeit und Tagesordnung der Sitzungen vorher angezeigt.


C. Besucher.
§ 11.
Einteilung der Besucher.

Die Besucher zerfallen in Studierende, Hörer und sonstige zur Annahme von Unterricht berechtigte oder zugelassene Personen.

§ 12.
Aufnahme der Studierenden.

Als Studierende werden solche Reichsinländer aufgenommen, die im Besitz des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer deutschen Oberrealschule, einer bayerischen Industrieschule oder der Königlich Sächsischen Gewerbeakademie in Chemnitz sind.

Reichsinländer, die eine außerdeutsche Lehranstalt besucht haben, werden als Studierende zugelassen, wenn ihre Vorbildung in dem Staate, in dem sie erworben ist, zum Besuch einer Hochschule berechtigt und der in Absatz 1 geforderten Vorbildung im wesentlichen gleichwertig ist. Ueber das Vorhandensein dieser Voraussetzung entscheidet im Zweifelsfall der Minister.

Reichsausländer können unter den gleichen Bedingungen wie Reichsinländer zugelassen werden.

Diese Bestimmungen gelten auch für diejenigen, die von einer anderen Hochschule auf die Bergakademie übergehen.

§ 13.
Besuchsbescheinigung für Studierende.

Am Schlusse jedes Studienhalbjahres und beim Verlassen der Bergakademie wird den Studierenden vom Direktor auf ihren Antrag eine Bescheinigung über den Besuch der Anstalt und die vorschriftsmäßig an- und abgemeldeten Vorlesungen und Uebungen erteilt.

Empfohlene Zitierweise:
Preußische Minister für Handel und Gewerbe. Delbrück: Satzungen der Königlichen Bergakademie zu Clausthal vom 6. April 1908. Pieper`sche Buchdruckerei (Bruno Reiche), Clausthal 1908, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Satzungen_der_k%C3%B6niglichen_Bergakademie_zu_Clausthal_vom_6._April_1908.pdf/6&oldid=- (Version vom 1.8.2018)