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Preußische Minister für Handel und Gewerbe. Delbrück: Satzungen der Königlichen Bergakademie zu Clausthal vom 6. April 1908

§ 14.
Diplomprüfung für Studierende.

Studierende, die einen vollständigen Lehrgang im Berg- oder Hüttenwesen einschließlich der vorzuschreibenden praktischen Lehrzeit zurückgelegt und mindestens ein Studienjahr an der Bergakademie in Clausthal zugebracht haben, können auf Grund einer Prüfung ein Diplom erhalten, das ihre Kenntnisse und ihre technische Ausbildung bekundet.

Die Diplomerteilung und die dafür zu bestehenden Prüfungen werden durch besondere, vom Minister zu erlassende Vorschriften geregelt.

§ 15.*
Zulassung von Hörern.

Personen, welche die für die Zulassung als Studierende vorgeschriebene Vorbildung nicht besitzen, können unter der Voraussetzung, daß das Unterrichtsinteresse nicht leidet, als Hörer zugelassen werden. Die Zulassung ist von dem Nachweis genügender Vorbildung abhängig. Ueber die Zulassung entscheidet der Direktor.

Den Hörern kann der Besuch der von ihnen gehörten Vorlesungen und Uebungen bescheinigt werden. Sonstige akademische Zeugnisse werden ihnen nicht erteilt.

Markscheiderzöglinge, die die in § 12 Abs. 1 geforderte Vorbildung nicht besitzen, werden als Hörer eingeschrieben.

§ 16.
Zur Annahme von Unterricht berechtigte Personen.

Zur Annahme von Unterricht berechtigt sind diejenigen, welche die erste Staatsprüfung für das Bergfach oder eine Diplomprüfung an einer Bergakademie oder technischen Hochschule des Deutschen Reiches bestanden haben.

§ 17.
Zur Annahme von Unterricht zugelassene Personen.

Personen, die an einzelnen Vorlesungen oder Uebungen teilzunehmen wünschen, ihrer Lebensstellung nach aber weder als Studierende noch als Hörer eintreten können, dürfen von dem Direktor im Einverständnis mit dem beteiligten Lehrer als Gastteilnehmer zugelassen werden.

Empfohlene Zitierweise:
Preußische Minister für Handel und Gewerbe. Delbrück: Satzungen der Königlichen Bergakademie zu Clausthal vom 6. April 1908. Pieper`sche Buchdruckerei (Bruno Reiche), Clausthal 1908, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Satzungen_der_k%C3%B6niglichen_Bergakademie_zu_Clausthal_vom_6._April_1908.pdf/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)