Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 005.jpg

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sich Schwaben ins Lande gesetzt / so die widerkommende Langen Border wieder vertrieben: Darauff sein Wenden ins Land kommen / vnd die Inwohner gleichsamb gar außgetilget etc. Vnd so viel meldet besagtes Buch. Matthias Quade / in Teutscher Nation Herrlichkeit / schreibet am 125. Blat / es gräntze das Ertzstifft Magdeburg / mit dem Hertzogthumb Braunschweig / dem Fürstenthumb Anhalt / der Marck Brandenburg / der Grafschafft Manßfeld / vnnd den Ländern OberSachsen / vnd Meissen. Theils rechnen in dieses Stifft auch Germerßleben / Olvenstätt / vnnd Vermersleben nahend Magdeburg gelegen; welche aber / sonderlich die beede letzte / vielleicht nur Flecken seyn; gleich wie auch Cracau / bey Magdeburg vber der Elbe / nur ein Dorff ist. In dem newen Meterano stehet lib. 47. Daß Anno 1630. sich / die Bischöfflich Magdeburgische Soldaten / der Stätte Egeln / Staßfurt / Wanßleben / Haldensleben / Calenförd etc. bemächtigt; hergegen die Keyserischen Brose / nach langem Widerstand der Bischofflichen / wie auch das Stättlein Wettin vnd endlich die übrige Orth deß Stiffts / erobert; hernach hätten die Magdeburgischen die Statt Newen Allensleben mit Gewalt; aber / bald hernach / dieselbe die Keyserische mit Accord / wider einbekommen. Von dem Privilegio, so Keyser Otto der Vierte / diesem Ertzbistum / Anno 1208. gegeben / daß namblich von deß verstorbenen Ertzbischoffs / vnd seiner Suffraganien, Verlassenschafft / dem Reich hinfort nichts werden, sondern alles / groß / vnd klein / bey / vnd in den Stifften / die Schulden damit zu bezahlen / oder sonst in Vorrath zu behalten / verbleiben solte; Siehe die Braunschweigische Chronick / am 194. Blat. Durch den Pragerischen Friedens- Schluß / im Jahr 1635. gemacht / seyn / von diesem Ertzstifft / die vier Aembter / vnnd Stätte Jüterbock / Dahma / Querfurt / vnd Burck / oder Borch / mit Beding/ an Chur Sachsen kommen; mit der Religion aber blieb es / wie es Anno 1627. den 12. Novembris, gewesen. In dem jetzigen General FriedenSchluß / zu Münster / Anno 1648. publicirt / wird vermeldet / daß der Herr Churfürst zu Brandeburg / auff dieses Ertzstifft die Antwartschafft haben; doch der Statt Magdeburg ihre Freiheiten verbleiben / vnd / deren zu Nachtheil / die Vorstätte nicht wider auffgebawet / auch / dem Herrn Kurfürsten von Sachsen / die vier Herrschafften / oder Aembter / Querfurt / Güterbock / Dam / vnd Borck / verbleiben; Ihr Durchl. dem Herrn Churfürsten von Brandeburg / alsbalden / nach beschlossenem Frieden / das Ambt Eglen / welches sonsten zum Capitul gehörig / völlig; vnd dann dem Herrn Christian Wilhelmen / Marggrafen von Brandeburg / als gewesten Administratori zu Magdeburg / das Closter vnd Ambt Zina / vnd das Ambt Loburg / sambt aller Zugehör / ausser deß Juris Territorij, auch alsobalden eingeraumbt werden sollen; Vnd möge auch Hochgedachter Herr Churfürst von Brandeburg / nicht allein den Vierten Theil der Domherren / nach Abgang derselben / wann Ihre Durchleucht deß Erzstiffts Possession (namblich / auff Absterben deß jetzigen Herrn Administratoris, Herrn Augusti, Herzogens zu Sachsen) erlangt / abthun / sondern auch dieselbe / vnd die andern Herren Marggraven / sich Herzogen zu Magdeburg / nennen lassen. Sonsten ist deß gantzen Erzbistumbs monatlicher ReichsAnschlag 43. zu Roß / vnd 196. zu Fuß / oder 1300 fl.


II. Betreffende das Ertzbistumb Bremen / so wird von desselben Stifftung / vnnd den gehabten Erzbischöffen etc. vnten / in Beschreibung der Statt Bremen / Bericht gethan. Was das Land anbelangt / so ist dasselbe zimlich groß / vnd zwischen der Weser / der Teutschen See / der Elb / vnd dem Herzogthumb Lüneburg / gelegen; darinn / vor Zeiten / die Cauci gewohnt haben. Wird vnderschiedlich abgetheilet. Dann erstlich ist das Land Woerden; auff welches ein ander kleines Ländlein / so nur vier tausent Schritt lang ist / folget / daß von dem Wässerlein Gesta / so von der gewesten Ertz-Bischöfflichen gewohnlichen Residentz / oder Sitz / Voerda genant / fliesset / getheilet wird. Hierauff kommen die Worsten / so sich schier biß zum Außgang der Elb erstrecken /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_005.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)