Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 016.jpg

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Land / so seine aigne Könige / von viel hundert Jahren gehabt / welche die Römer / vnd alle alten Scribenten / Henetos, oder Herulos, die Wenden oder Werlen / die benachbarte Sachsen Obetritas, die bunte Garde / oder Rotte / von der mancherley Farb in den Kleidern / vnd die folgende Zeit die Mecklenburger / genant haben. Vnd diese seind hernach zwar zum Christlichen Glauben gebracht worden: Weilen man aber sie mit Tribut / vnd Plackereyen sehr plagte / seind sie wider davon abgefallen / vnd haben ihren aignen Fürsten Gotschalcken / der in Fortpflantzung der Christlichen Religion eyferig sich bearbeitete / Anno 1066. erschlagen / auch dem Bischoff Johanni / in der Statt Mecklenburg / Hände vnd Füsse abgehawen / sein Haubt nach Rethre gebracht / vnnd es allda ihrem Abgott Radegast / zum Triumph auffgeopffert. Es hatte aber gemeldte Statt Rheta, oder Rethre 9. Thor / mit einem Tempel deß besagten Götzen Radegast / deme sie nicht allein Thier / sondern auch Menschenblut geopffert; vnnd war allenthalben mit einem tieffen / vnd fischreichen See / eingeschlossen. Cranzius vermeinet / sie seye in dem Land Stargard / an dem Orth / gelegen gewesen / wo jetzo Rebell / Röbel / oder Rebellio ist: Dann Stargard heisse in Wendischer Spraach eine grosse Statt; daher er achtet / daß das gantze Gebiet den Nahmen bekommen habe: Marscalcus aber / setzet bey dem obgedachten Lindebergio, in der Rostochischen Chronick / lib. 1. cap. 8. besagte Statt Rethre / nahend Malchin / vnd sagt / daß sie von Nicoloto II. dem 29. König der Obetriten / als sie rebellirte / geschleifft worden seye. Weil dann / wie obgemeldt / die Wenden mit ihrer Tyranney fortfuhren; so haben sich vmbs Jahr 1145. die samptliche Sächsische Bischöffe / vnd Fürsten / nebenst den Dännemärckern / zusammen verbunden / vnd einen ansehenlichen Zug wider die vnglaubige Slaven / so in Mechelnburg / Pommern / vnd Rügen / noch übrig waren / vorgenommen / vnd sie zum Brett gebracht / vnd damit sie desto mehrers im Zaum gehalten werden möchten / auch hin vnd her wider Teutsche eingesetzt. Vnd liessen sich / sonderlich unter Hertzog Heinrichen dem Löwen zu Sachsen / die Sachsen vberal in Mechelenburg nider / vnd ward das gantze Land vnter seine / deß Hertzogen / Obristen vertheilet; Fürst Wartißlaff / Nicloti Sohn / gefangen nach Braunschweig geführt / vnd endlich am Stricke erwürgt / weil er / auß dem Gefängnuß / seinen Bruder Pribißlaff zum Krieg angemahnet / als er die Statt Mecklenburg überfallen / vnd daselbst so vbel gehauset hatte: Welcher Pribislaus auch hernach / von dem gedachten Hertzog Heinrichen / mit Krieg angegriffen / vnd verjagt worden ist. Es haben aber seine Blutsfreunde / die beyden vor-Pommerischen Fürsten / Bogißlaff / vnnd Casimir / bey Hertzog Heinrichen erhalten / daß ihme Fürst Pribißlaffen sein Land / vnd Leuthe / (außgenommen Schwerin / so Graf Güntzel / vor sich / vnd seine Erben / behielte) wider eingeraumt ward: Der aber / vnnd seine Nachkommen / (die von Theils / vom Anthyrio, deß Alexandri M. Obristen; von andern aber / von Bilungo, der vnder Carolo M. Krieg geführt haben solle / hergeführt werden) sich nicht mehr König / oder Fürsten / sondern nur Herren genandt / biß auffs Jahr 1349. in welchem Käyser Carl der Vierte / Albertum, vnd Johannem, Herren Heinrichs zu Mechelnburg Söhne / zu Hertzogen / vnd Fürsten deß Reichs / gemacht hat: Von welchen die jetzige Hertzogen zu Mechelnburg / Fürsten zu Wenden / Graven zu Schwerin / der Lande Rostock / vnd Stargard / herkommen; als 1. Herr Adolph Friederich / so zu Schwerin Hof hält / Anno 1589. den 5. Decembris gebohren worden / vnd bey der Augspurgischen Confession biß daher beständig verblieben / vnd 4. Söhne / als Herren Christian / Carl / Johann Georgen / vnnd Gustaff Adolphen / auch 2. Töchter / als Fraw Sophia Agnes / vnd Hedwigen / deren eine Hertzog Augustum zu Sachsen / deß Ertzstiffts Magdeburg Administratorem, zur Ehe / im Leben hat: Vnd 2. seines Herrn Brudern / Hertzog Johann Albrechten / so An. 1636. den 23. Aprilis / alten Calenders zu Güstrow / da er Hoff gehalten / gestorben / einiger Sohn / Herr Gustaph Adolph / An. 1632. gebohren; wegen dessen Vormundschafft / vnd Lands Administration / zwischen seiner Frawen Mutter / Fr. Eleonora

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_016.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)