Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 098.jpg

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vnd Burgermeister / vnnd Rath zu Hamburg / sich vngefährlich vor anderthalb hundert Jahren / wie die gnädige Herrschafft vnmündig / vnd das Ambt Winsen an der Luhe Pfandtsweiß in Händen deß Raths zu Lüneburg gewesen / vnderstanden / solchen Gammerort / oder den Einlauff deß Schiffreichen Elbstromb in die Gammen / zu ihrem vermeinten Vortheil / zu zudammen / den vhralten Elbstromb / vnnd dessen Macht / an seiner Fürstl. Gn. Land / in der Krümme / der Gestalt hierüber zu zwingen / daß deroselben Vnderthanen fast alle Jahr / die mit schwerem Vnkosten angeordnete / vnnd in guten Standt gebrachte ElbTeiche / vnd Häuser / einrucken / vnd vmblegen müssen etc. Hergegen stehet in der andern Schrifft / das offenbar / was massen Hertzog Erich der Ander zu Sachsen / der Eltere / E. E. Rath der Statt Lübeck / das Stättlein Bergerdorff / (so auff der Holsteinischen Seiten / oberhalb Hamburg / vnd ein wenig von der Elb gelegen / sambt dem Schloß / Vogtey / Zoll / vnd zugehörigen Landen / für ein hohe Summa Geldes / Pfandtsweise eingethan / dasselbe aber dessen Sohn Ericus III. mit Behändigkeit zu seiner devotion überkommen. Dannenhero im Jahr 1419. beyde Stätt / Lübeck / vnd Hamburg / mit gewehrter Hand / die Länder wider occupiret. Vnd als im folgenden 1420. Jahr / durch Vnderhandelung etlicher Fürsten / solche Stritigkeiten beygeleget / vnnd beliebet worden / daß beyde Erbare Stätte / die Schlösser Bergerdorff / vnd Ripenborg / (so sie in besagtem 1419. Jahr eingenommen) / zusambt dem Zoll / vnnd Fehr zu Eßlingen / eigenthumblich zu ewigen Zeiten / behalten solten / gemeldte beyde Stätte solch Ambt Bergerdorff / vnd darzu gehörige vier Marsch-Lande / als / alt / vnd new Gamb / Kirchwerder / vnd Churßlack / von der Zeit an / gantze 200. Jahr lang / ruhesamblich / vnnd ohne jemands contradiction, besessen / auch das Zoll Regal zu Eßling / oder Zollen-Spycker / vnnd die Fehr daselbst / stäts gebraucht / vnnd continuirt, vnd sonsten bey der Possession, vel quasi, vnd aller gerechtsamb / so die Fürsten zu Sachsen hiebevor gehabt / so wol an dem Ouer / als auch an dem halben Elbstrom / sich stäts manutenirt, wie solches mit vielfältigen Actibus possessorijs könne demonstriret werden. etc.


Gäntin / oder Genthyn /

Ein Stättlein im ErtzStifft Magdeburg / nahend alten Plate gelegen / dessen in Herrn M. Salomon Lentzen / gewesten Pfarrers / vnd Superintendentis zu Regenspurg / der Anno 1647. gestorben / Leichpredigt / Meldung geschiehet; der sonsten zu Kade / einem Dorff / in besagtem Ertzstifft Anno 1584. gebohren worden ist.


Gardingen /

Ein Stättlein in Eydorstatt / ein Meilwegs von Tonningen / vnnd 3. von Husem / fast in der mitten / zwischen den beyden beruffenen Wassern / Hever / vnd Eydor (so Eydorstatt gegen Mitternacht / vnd Mittag / vmbgeben / vnd darauff in die WestSee fallen) / gelegen; wie Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen StättChronick / cap. 32. schreibet / auch dieses Stättleins Wappen / so eine Kirche / setzet.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 98. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_098.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)