Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 101.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zu Erhaltung ihrer deß Orths wol erlangten Gerechtigkeit / thun müssen; welches aber Schweden so wenig angehet / als sie bey dem Zoll zur Glückstatt / oder dem Commercio daselbst gantz nicht interessirt, derhalben sie auch sich nicht darumb zu bekümmern. Ihr Königliche Mayestät gebrauchen sich zwar deß Zolls / jure retorsionis annoch / doch bloß der Vrsachen / damit die Hamburger ihre / wider Recht / vnnd der Käyserlichen Cammergerichts Vrtheil / bißhero gehobene vnrechtmässige Zölle / abschaffen / vnd also dem Commercio selbst zu gute / etc. Es ist aber Anno 1645. alles verglichen / vnnd der Zoll allhie / wie er Anno 1603. gewesen / wider angeordnet worden; in welchem 45 Jahr / vnnd zwar im Mertzen / allda grosser Schade durchs Wasser geschehen ist. Wie sich vmb die vorgedachte Zeit / in dem nächsten Schwedischen Dänischen Krieg / die Glückstätter / mit stätigen Außfälen / wider die Schwedischen / vielfaltig geübet; davon mögen die Relationes gelesen werden. Vnd hat hierauff Anno 46. der König den Glückstättern ihre bißhero gehabte privilegia nicht allein ernewert / sondern vermehret / vnd newe darzue geben; benebenst sie von allen Beschwerden vnnd Auflagen / auch Licenten / vnnd Zöllen in Norwegen vnnd Dännemarck / auff zehen Jahr lang / befreyet; wie in tomo 5. Theatr. Europ. fol. 1063. b. sequent. stehet. Vmb die Helffte deß Decembris, ist der vor diesem / in der Vestung Bremer-Vörden / Befehl-tragende Obrister Leutenant Eckard / zum Commendanten in GlückStatt verordnet worden / deß Jahrs 1648.


Gnoien /

Ein Stättlein / vnnd Ambt / im Hertzogthumb Mecklenburg / zwischen Sulte vnnd Dargun / nahend den Pommerischen Gräntzen / vnd an einem in den LandCarten vnbenamsten Wasser gelegen. Iohannes Isac. Pontanus sagt / lib. 7. rer. Danic p. 417. daß Fürst Heinrich von Mecklenburg das Ländlein Gnoyen / Anno dreyzehenhundert vnd siebenzehen dem Sigefrido Plonio versetzt habe.


Goßlar.

Von dieser wolbekandten Sächsischen Reichsstatt meldet die Braunschweigische Chronick / also: Käyser Heinrich der Finckeler hat fundirt Goßlar / welches von dem Wasser / daß da durchfleust / vnd die Gose genennt wird / den Namen hat. Der Rammelsberg aber bey Goßlar / ist hernach bey seines Sohns Käysers Otten Zeiten / erfunden / durch einen Jäger / der den Zunamen Ram gehabt / der am selbigen Orth Ertz funden / vnnd von demselbigen Jäger soll der Berg den Nahmen haben. Aber hernach am 94. Blat / berichtet eben diese Chronick also: An. 972. ist das Bergwerck zu Goßlar auffkommen / welches also zugangen: Es ist ein vornehmer Mann gewesen / Adelichs Gechlechts / deß Nahmen vnbewust / welcher zur Zeit Luste halben / vnd vielleicht im Hetzen vnnd Jagen / geritten / vnd vngefehr abgestiegen / seinen Klepper / welcher Rammel geheissen / an einen Baum gebunden / also etwas ferne in dem Walde davon gangen; da er aber wider herzu kommen / vnd weiter reiten wollen / hat er gesehen / daß das Roß vnter deß sehr gescharret / vnnd einen Bleygang entblösset / worauß offenbar worden / daß dieselbige Gegend metallreich were. Käyser

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_101.jpg&oldid=- (Version vom 18.12.2022)