Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 126.jpg

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Ansearium nennen) / vmbs Jahr 833. zum Ersten Ertzbischoffe gegeben; nachdem allbereyt vorher in diesen Landen / durch etliche das Evangelium geprediget worden. Es ist aber mit der Zeit solches Ertzbistumb auff Bremen kommen / wie oben in Beschreibung solcher Statt gesagt worden; also / daß jetzt kein Bistumb mehr zu Hamburg ist. Sihe / was Hermannus Conringius, in excercitat. de Urbibus German. th. 28. auß den Annal. Francicis oder Fuldensibus, von dem Anfang der Statt Hamburg / zu deß obgedachten Käysers Caroli M. Zeiten / schreibet; vnd wie solche nach vnd nach / regieret / vnd beherrschet worden / Johan. Angel. à VVerdenhagen, in seinem grossen Werck von den HanseeStätten / an vnderschiedlichen Orten / (daselbsten auch / wie die Statt also gestiegen / vnd hernach auff der Elb zu herrschen angefangen / vnd sich ihr andere widersetzet haben / zu lesen) / vnd andere mehr berichten. In der Apologia dieser Statt / so Anno 1641. in 4. gedruckt worden / stehet vnder anderm also: Obwol die Statt Hamburg / theils wegen deß angenommenen Christlichen Glaubens / Theils / daß die Römischen Käyser mit vielen schweren Kriegen beladen / vnd Hamburg nicht allezeit mit würcklichem Schutz vertretten können / bald von diesem / bald von jenem occupirt, vnd devastirt worden; So ist dannoch damit ihr vrsprünglicher Status, vnnd Conditio, nicht geändert / weniger denen Römischen Käysern / vnd dem H. Röm. Reich / jhr an die Statt habends Recht entzogen worden. Wie nun Hamburg der Zeit alle solche Fata erleben müssen; haben sie nicht allein zu Zeiten mit Resistentz / zu Zeiten aber / durch Darlegung grosser Summen Geldes / sich der Vberwinder Subjection entzogen / vnd davon befreyet; besondern seind sie auch von den Römischen Käysern / Henrico I. Othone I. vnd Othone IV. (deme sie / vnnd sonsten keinem Potentaten in der Welt / eine Eydliche Huldigung gethan) widerumb zum Reich gebracht worden. Wiewol nun etliche der Historicorum vermelden / daß Hamburg auch ein Zeit lang / vnter dem Gebiet/ vnd Herrschung der Sachsen gelebt; so ist dennoch solches in effectu nichts anders / als eine Vogteyliche Verwaltung gewesen / so der Zeit im Röm. Reich sehr gebräuchlich. Dahero auch Chytraeus lib. 2. in f. Hist. Sax. vermeldet / daß Lotharius Saxo, durch Graff Adolph zu Schawenburg / das Land zu Holstein / vnnd die Statt Hamburg / als einen Praefectum administriren lassen. Wie sich dann auch nicht findet / daß die Graven von Schawenburg / die Statt Hamburg / alio titulo, als Praefecturae, in Verwaltung überkommen. Ob aber die Herren Graven zu Schawenburg / ander vnnd mehr Recht / nach der Zeit / an vnnd über Hamburg erlangt / das will Hamburg anjetzo zum schärfesten nit disputiren: Genug ists / daß auß Crantzio, Chytraeo, vnd andern Historicis, erweißlich / daß VVoldemarus, Hertzog zu Schleßwick / mit Hülff seines Herrn Brudern / Canuti VI. Königs in Dännemarck / die Statt Hamburg / dem Röm. Käyser Othoni IV. durch Kriegsmacht / entzogen / vnd daß derselbe Woldemar / so nachmals König in Dännemarck worden / Grafen Albrecht von Orlemund die Statt Hamburg / zu ewigem Besitz geschenckt / vnd gegeben habe. Weiln nun Chytraeus lib. 2. in f. Hist. Sax. meldet / auch sonsten zu erweisen / daß Graff Albrecht von Orlamund / gegen Erlegung 1500. Marck lötiges Silbers / die Statt Hamburg in Freyheit gesetzt / vnd alle seine Recht der Statt verkauft; Er Chytraeus auch außdrucklich meldet / daß Adolphus IV. Graff zu Holstein / all solche libertatem, et privilegia der Statt Hamburg / confirmirt; vnd diese erworbene Freyheiten der Statt mit Recht nicht können entzogen werden; auch bey keinem Historico zu finden / noch sonsten zu documentiren, daß Graff Adolph der Vierte von Schawenburg / Holstein / vnd seine Herren Successores, diese Freyheit der Statt streitig gemacht / sondern hingegen alle der Statt privilegia, von Graven zu Graven confirmiret; Also kan / dem Fürstlichen Hause Holstein / auch über Hamburg / keine Landesfürstliche Hochheit / vnd Gewalt zu stehen / etc. Bey welcher Freyheit die Statt / von Graven zu

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_126.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)