Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 162.jpg

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gemein die See / oder Zee genennt wird / daß / ihrer Maynung nach / man schreiben solte / Am SeeStätte. Andere bringen solchen her / von dem Handstraich / dieweil bey Auffrichtung der Bündnussen / man gemeinlich die Hand einander zu bieten pflegt. Andere / von dem Rath / vnd Bündnuß; wie dann / im alten Evangelienbuch / an statt deß Worts Rathschlag / stehet / Sie haben ein Hansa wider Ihn gemacht. Theils vermeynen / weiln diese verbundene Stätte / von den benachbarten Potentaten / grosse Freiheiten zu wegen gebracht / daß Sie daher Freye Hansen seyn genant worden. Andere führen solchen Nahmen / von dem alten Gothischen Wort Ansi / her / welches fürnehme Leute / oder grosse Hansen / bedeutet: Aber diese Meynung wird deßwegen verworffen / weiln Sie sich nicht Anse / sondern Hansehe / oder Hansee-Stätte nennen. Von theils werden Sie Hain- vnd See-Stätte; von theils auch Osterische Stätte geheissen / vnd wird das Wort Hansehe-Stätte für ein decompositum gehalten: vnd kan man das Wort Hayn für groß / vnd Hayn-Stätte für grosse Stätte außlegen; wiewol theils sagen / daß das alte Sächsische Wort Hayn / ein Thal / oder Ebne / bedeute; dardurch die Sächsischen Stätte verstanden werden / so meistentheils in lustigen Thälern / oder ebnen feldechten Orten / an den süssen Wassern / vnd nicht an der See / oder dem Meer / gelegen seyn. Theils wollen / daß obgedachtes Wort / eine Versamblung bedeute / so die Alten Hansa genant: Daher bey den Franzosen / hanfer un homme, so viel ist / als einem das Burgerrecht geben. Nach vnserer Teutschen jetzigen art zu reden / kan man Sie Handel-Stätte nennen. Vnd mag seyn / daß Sie auch erstlich also geheissen worden; darauß hernach Hansel-Stätte / vnd endlich Hanse-Stätte / entsprungen; wie dann bey den Alten Hanßgrave / so viel war / als Handelsgrave / oder der Handelsleute Fürgesetzter. Was / fürs Ander / den Vrsprung deß Bunds dieser Stätte anbelangt / seyn die Scribenten darinn auch nicht ainig / in deme solchen theils gar ins 1169. Jahr hinauß setzen; welches aber / in ansehung der Statt Lübeck / auch anderer Wandalischen Stätte / Item der Dänischen darauff erfolgten Kriege / mit den Stätten / nicht seyn kan: vnd dahero der Jenigen Maynung für besser zu halten / die den Anfang selbigen Bundes / erst nach dem 1200. oder vmbs Jahr 1260. 1270. vnd folgenden / setzen; vnd theils muthmassen / daß erst vmbs Jahr 1312. ein rechtes Corpus, auß selbigen verbundenen Stätten / worden. Johan. Isacius Pontanus, lib. 8. rer. Danicar. pag. 494. will / daß solcher Bund erst Anno 1364. zu Cölln / auff dem Tage der Hansee-Stätte / seye gemacht worden. Es wird aber von Etlichen darfür gehalten / daß solcher Bund der Stätte / den Sie zum theil vnter sich selbst / zum theil auch mit außländischen Potentaten gemacht / anfänglich nur wegen deß Kauffhandels / vnd nicht anderer Vrsachen halber / auffgerichtet worden. Dann sonsten die Herren / denen theils Stätte zugehörig / in solchen nicht gewilliget / viel weniger für Sie / bey den andern Hansee-Stätten / angehalten haben würden / daß man ihre Stätte auch in solchen Bunde auffnehmen solte: dieweil derselbe dem Teutschland sehr vorträglich gewesen / als welches dardurch an Macht / Reichthumb / vnd besserer Nahrung / sehr zugenommen / auch frembde Potentaten / sich darfür mehrers haben befürchten müssen. Vnd haben / eben wegen deß Kauffhandels / diese verbundene / vnd vereinigte Stätte / von den außländischen Potentaten / stattliche Privilegia erlangt / daß Sie in ihren Landen sicher handeln möchten; welches andern Stätten zu thun nicht erlaubt war. Es haben zwar folgends auch in Kriegs- vnd andern beschwerlichen Zeiten / Etliche auß den Hansehe-Stätten einander beygestanden; aber solches ist / auß einer besondern Verein / vnd Vertrag / nur auff eine gewisse Zeit gemacht / geschehen / vnd hat den gemeinen Bund nichts angangen; wiewol in den Jahren 1579. vnd 1604. die Notul / oder formula,

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_162.jpg&oldid=- (Version vom 6.2.2023)