Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 169.jpg

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lib. 5. Chron. Spir. c. 3. schreibet / daß / auff deß höchstgedachten Keyser Otten deß Ersten / Grab allhie im Dom / diese Vers gehauen stehen:

Tres luctus causae sunt hoc sub marmore clausae,
Rex, decus Ecclesiae, summus honor (al. amor) Patriae.

Es meldet gleichwol ein geschriebene Verzeichnuß / daß solche Vers Anno 1550. in der Belagerung / von den Soldaten / abgerissen worden seyn sollen. Sihe von dieser Begräbnuß auch Crantz. lib. 4. Sax. cap. 18. Andere / vnd darunter auch P. Bertius, wollen nicht / daß Magdeburg / von der obgedachten vnzüchtigen Venere, sondern von der höchsternanten Keyserin Editha, Königs Edmundi in Engelland Tochter / den Nahmen bekommen / welche der Statt solchen / nach ihrem / namblich dem Weiblichen Geschlecht / geschöpfft / vnd Ihr eine Jungfraw / in einer Burg / oder Schloß / stehend / vnd einen Krantz haltend / zum Wappen gegeben / auch hieher / als ihr Leibgeding / einen Burggraven gesetzt habe: Vnd sagen / daß die Römer / an diesen Orten / keine Wohnungen jemals erbawet / vnd da Sie es gleich thun wollen / solches die Teutschen nicht zugelassen hätten; vnd dahero / der Anfang der Oerter deß Innern Teutschlands / nirgends anders woher / als von dem vnüberwindlichen Teutschen Volck / zu holen seye. Vnd weilen dieser Frawen Edith Eheherr / Keyser Otto der Grosse / den Flecken zur Statt machen / vnd mit Mauren / vnd Gräben / zu vmbgeben / anfangen lassen / auch solcher Newen Statt / vnd deren Inwohnern / sonderlich den Kauffleuten / wegen der Schifffahrt auff der Elb / Freyheiten ertheilet / so hat dieselbe nach vnd nach also zugenommen / daß Sie folgends vnter die fürnehmste Stätte in gantz Sachsen / ist gezehlet worden. Vnd wollen theils / daß Sie / vor Zeiten / gantz frey / vnd dem Ertzbischoff nicht vnterworffen gewesen / als die allein / von den Keysern / ihre Freyheiten hatte / vnd auch / nach der Zeit / ihre Regalia bloß von dem Keyser erkennet / vnd nur / mit gewisser maß / dem Bischoff dazumaln gehuldet / wann Er die Reichslehen vom Keyser empfangen / vnd also einen Commissarium deß Reichs / vertretten. Es hat aber immerzu Widerwillen zwischen Ihr / dem Bischoff / vnd Domherren / geben / davon Dresserus, in Beschreibung dieser Statt / Meldung thuet / auch sagt / daß Marggraff Joachim Friederich von Brandeburg / ihr Bischoff / sich also mit Ihr verglichen / vnd Ihr zugelassen / daß Sie ihre Kirchen- vnd Schueldiener / selbsten bestellen / vnd regieren möge; allein / im Ehegericht /solle / neben gewissen Raths-Personen / vnd Predigern / sein Official sitzen: vnd was das Thor / nahend dem Dom / anlangen thuet / deßwegen vorhin viel Streits fürgefallen / so solle der Rath die Schlüssel darzu haben; aber verbunden seyn / Ihme Bischoffen / Er wolle bey Nacht / oder Tag in die Statt / solches eröffnen zu lassen: Darunter aber seine Diener / wann Er selbsten in der Person nicht dabey / nicht verstanden werden sollen. Sihe / welcher gestalt diese Statt / ihrem Ertzbischoffe / verbunden / beym Sleidano lib. 22. pag. 642. und wie die erwehnte Strittigkeit / endlich Anno 1585. beygelegt worden / beym Lundorpio, lib. 25. Contin. Sleidani, pag. 617. vnd was gleichwol / folgender Zeit / von dem Herren Administratore deß Ertzbistumbs / vnd dem Capitul / vor Gerechtigkeit allhie gesucht worden; wie sich die Statt / sonderlich im Jahr 1608. defendirt; Item / was für herrliche Privilegia, vor andern Stätten / dieses Magdeburg / von den Keysern Othone I. vnd II. Conrado II. vnd Andern / erlangt; Item von Ihren Bündnussen / vnd wie Sie in den Hanseatischen Bunde gelangt; deßgleichen von ihrem jure praerogativo, wegen der Pfaltzgraffschafft / vnd daß diese Würdigkeit den Magdeburgern / von den Keysern gegeben worden / daß allhie solte ein Scabinatus, oder Schöppenstuel / seyn / welcher vnter dem Obristen Pfaltzgraven in Sachsen wäre; also / daß man / von dem Magdeburgischen Obristen Gericht /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_169.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)