Seite:Schlüsse des Fränkischen Kreises die Aufnahme der Französischen Emigranten betreffend.pdf/1

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
IX.
Schlüsse des Fränkischen Kreises die Aufnahme der Französischen Emigranten betreffend.


a)

Nachdeme gelegenheitlich der in Frankreich sich ereigneten Staats-Umwälzung mehrere Einwohner ihr Vaterland verlassen haben, und den Gränzen dieses Fränkischen Reichskreises sich zu nähern beginnen, so haben auf verfassungsmäßigen Vortrag des Directorii die Fürsten und Stände desselben, eingedenk der im Zweck des gesellschaftlichen Verbands liegenden wechselseitigen Verbindlichkeit und Sorge zur Aufrechthaltung der allgemeinen öffentlichen Ruhe und Sicherheit, sich in Absicht der Aufnahme und der Dultung jener Ausgewanderten über folgende gemeinsame den Reichsgesetzen und der Constitution des Kreises angemessene, und mithin auch gemein verbindliche Grundsätze vereinigt: