Seite:Schlüsse des Fränkischen Kreises die Aufnahme der Französischen Emigranten betreffend.pdf/5

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zu gestatten seye, wurde auf verfassungsmäßigen Direktorial-Vortrag, in Hinsicht auf die Fürstlich Hohenlohe-Waldenburgische Lande insbesondere, worinnen nach sichern Nachrichten schon übermäßige Haufen dieser Emigranten sich aufhalten, und noch mehrere mit lauter Unzufriedenheit dasiger Unterthanen zu erwarten stehen, weiters nachfolgendes Kreiseswegen beschlossen:

 1) Wäre Ihro Fürstlichen Gnaden Gnaden zu Hohenlohe-Waldenburg, Schillingsfürst und Bartenstein auf Hochderen letztere Erklärung vom 29sten Febr. dieses Jahrs das Conclusum inclyti circuli Franconici de 3. Mart. a. c. statt aller zur öffentlichen Ruhe abzielenden Vorschrift des Kreises unter Begleitung eines anderweiten Conventsschreibens Kreiseswegen mitzutheilen.

 2) Dieses durch den General-Major Freyherrn von Eckart als Abgeordneten des gesammten Kreises Hochdenenselben insinuiren zu lassen, ermeldter General aber

 3) mit einer gemessenen Instruktion zu versehen, die ihm auf alle Vorkommenheiten und in der Absicht, die französischen Auswanderer entweder auf dem Weg, auf welchem sie in die Fränkischen Kreiß-Lande hergewandert sind, wieder zurückzuweisen, oder ihnen einen den übrigen Kreisständen ungefährlichen Aufenthalt nach dem Kreisschluß vom 3ten März zuzulassen, oder sie durch Schub, auch nach freyem Willen, und einem sonst neuer findlichen Auskunftsmittel, unter irgend einen Kreiß-Dienst zu bringen, oder auch in andern Fränkischen