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III.
Schreiben
an einen der Herausgeber
dieses Journals
von einem seiner Freunde zu Nürnberg,
über die im vorigen Hefte (Num. 6. S. 508 bis 518)
unter dem Titel:
Der Sieg der Unschuld über die Bosheit,
eine Criminalgeschichte aus Nürnberg;
abgedruckte Erzählung.[1]

In das letzte Stück Ihres Journals hat sich unter dem Titel: Sieg der Unschuld über die Bosheit, ein Aufsatz eingeschlichen, welchem Euer etc. zuverläßig die Aufnahme versagt haben würden, wenn Sie die eigentliche Beschaffenheit desselben gekannt oder gewußt hätten, daß darinnen die unwahresten und ehrenrührigsten Beschuldigungen gegen rechtschaffene und ganz unschuldige Personen enthalten sind.


  1. Dieses hier zum Druck beförderte Schreiben wird die Leser überzeugen, daß diese Rechtssache noch manche Verwicklungen habe, und daß es noch nicht Zeit sey, über dieselbe ein gegründetes Urtheil zu fällen, bis der angetretene Beweis vollendet und die richterliche Untersuchung und Entscheidung erfolgt seyn wird. Man kann nun wenigstens einstweilen die Behauptungen beyder Parteyen vergleichen. d. H.