Seite:Schreiben an einen der Herausgeber dieses Journals von einem seiner Freunde zu Nürnberg, über die im vorigen Hefte unter dem Titel Der Sieg der Unschuld über die Bosheit abgedruckte Erzählung.pdf/12

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 10.) Es ist unrichtig, daß der Kaufmann Ehemann dem alten Frank den Aufenthalts-Ort seiner Tochter nicht hätte eröffnen wollen. Hiezu war auch keine Ursache vorhanden. Und obgleich Frau Kaufmann Ehemännin von der venerischen Krankheit der Frankin nach dem Befinden des Eders, vollkommen überzeugt seyn mußte; so ist doch der niedrige Ausdruck: Franzosen-Durla! nicht aus ihrem Munde gekommen. Von dem Übrigen, was der Bader Eder zum alten Frank gesagt haben soll, wissen die Ehemännischen nichts.

 11.) Die geprüften Erfahrungen, welche sich die Wärterin im Sebastians-Spital durch ihre gewöhnliche Besorgung venerischer Kranken erworben haben will, sind bloß erdichtet; denn diese Wärterin ist erst seit kurzem angestellet, und Frankin war ihre erste Patientin.

 12.) Daß die Ausdrücke: schändlichste aller Klagen, rauben etc. nichts als höchstunbillige Beschuldigungen und unverantwortliche Injurien enthalten, wird aus den bisherigen Bemerkungen sich leicht schliessen lassen. Wäre Ehemann einer habsüchtigen Absicht, oder einer Intrigue fähig, so würde er seine Nullitätsklage noch eine kurze Zeit, bis nach Auszahlung des Heyrathguts, wozu der nun verflossene Termin, Walburgis, bestimmt war, zurückgehalten haben. Da er aber lediglich seiner gerechten Sache trauete, so war er weit entfernt, sich wegen des ihm zugefügten großen Schadens