Seite:Schreiben an einen der Herausgeber dieses Journals von einem seiner Freunde zu Nürnberg, über die im vorigen Hefte unter dem Titel Der Sieg der Unschuld über die Bosheit abgedruckte Erzählung.pdf/14

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den ärmsten Taglöhner, eine Criminal-Untersuchung verhängt werden kann.

 Da übrigens zur Zeit weder die Inquisition gegen Edern geendigt – noch weniger ein Urtheil gegen denselben gefället, in der Civilklage des Ehemanns gegen die Frankin aber erst mit der Beweisführung der Anfang gemacht ist; so werden Sie von selbst erachten, wie unanständig und verwegen der Einsender in die Rechte Einer Hohen Obrigkeit, und des Stadt- und Ehe-Gerichts eingegriffen habe, da er dem Auszug der Frankischen Exceptionsschrift den prahlerischen Titel: Sieg der Unschuld etc. beygelegt hat. Denn, nicht die Exceptionsschrift der beklagten Partey, sondern das Urtheil des unparteyischen Richters bestimmt den Sieg.

 Leicht ists zwar, ein voreiliges Triumphlied vor errungenem Sieg anzustimmen, aber auch in dieser Sache wird es, nach gründlicher Untersuchung, heissen:

Tandem bona caussa triumphat!