Seite:Schreiben an einen der Herausgeber dieses Journals von einem seiner Freunde zu Nürnberg, über die im vorigen Hefte unter dem Titel Der Sieg der Unschuld über die Bosheit abgedruckte Erzählung.pdf/3

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einseitigen Vortrag der einen Partey; den bloß nach den Absichten dieser Partey geformten einseitigen Vortrag; den noch überdieß zu der Zeit, als jener Aufsatz gedruckt wurde, von Seiten des Klägers, schon mit Beweisen widerlegten Vortrag der einen Partey!

 Ob der Einsender Sie und das Publicum geflissentlich getäuscht hat, oder ob er selbst betrogen war; kann ich nicht beurtheilen.

 Genug, die Täuschung selbst ist unwidersprechlich und unleugbar. Denn nirgends war ja bemerkt, daß diese Erzählung – die Frankische Exceptionsschrift sey, und doch ist der gedruckte Aufsatz mit den fünf ersten Bogen der Frankischen Exceptionsschrift durchaus, und beynahe von Wort zu Wort, gleichlautend. Nur hie und da sind ein paar Zeilen, besonders die Anreden an das Gericht, weggelassen, und überhaupt alle Spuren sorgfältig verwischt, wodurch die ursprüngliche Bestimmung dieser Schrift offenbar geworden wäre. Wer hieran zweifeln sollte, kann im hiesigen Stadtgericht die Vergleichung mit eigenen Augen anstellen. Sie werden indessen meinem Wort trauen, da Sie mich kennen.

 Nun zu einigen Berichtigungen!

 1) Die Krankheit, an welcher die Frankin schon vor der Hochzeit litte, war keineswegs ein