Seite:Schreiben aus dem Hohenlohischen im März 1791.pdf/15

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ähnlicher Jeremiaden übergehe ich mit Stillschweigen. Nur bemerke ich aus einem am 3ten December erlassenen Circular, „daß gleichwie an alle Ämter und Steuer-Einnahmen, also auch an die Superintenduren ein Monitorium sub Comminatione einer Husaren-Execution, welche alle Tage 1 fl Fr. kostet, ergangen; nicht weniger daß zu N. schon wirklich ein Husar angezogen gekommen ist, durch den alle Einwohner, Adeliche und Unadeliche, Privilegirte und Unprivilegirte sowohl auf die Reste, als auch auf das 4te Quartal, da es schon noch nicht einmahl verstrichen ist, sind exequiret worden. etc.“

In diesen bedrängten Umständen blieb dem Bayreutischen Zion nichts übrig, als mit vereinigten Kräften um baldigste Aufhebung der verhaßten Kopfsteuer zu flehen. Und wer hätte es so bald vermuthet? es half!

Denn schon unterm 31sten Jan. 1754 ertheilte das Consistorium den Superintendenten diese freudige und erwünschte Nachricht; und in so fern half es also, wenn man will, wenigstens den Superintendenten, welchen die Einnehmers-Last der geistlichen Kopfsteuer gänzlich abgenommen wurde. Allein, wenn man will, so half es auch nicht, oder die Sache wurde