Seite:Schreiben aus dem Hohenlohischen im März 1791.pdf/18

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Summe. Allein kein Diener erlaubte sich ein lautes Murren, und noch weniger eine Vorstellung dagegen. Nur das fiel ihnen und andern Leuten von Einsicht aufs Herz, daß bey dieser neuen Abgabe nicht so, wie bey der Kopfsteuer, die fürstliche Versicherung ertheilet ward, daß sie nur kurze Zeit, nur bis zur Vollendung des neuen Schloßbaues dauern solle. Freylich sagt eine alte juristische Regel: Surrogatum sapit naturam ejus, cui surrogatur. Aber just darum war sie vielleicht nicht nach dem Geschmack des damahligen Cabinets, wie denn ohnehin einer unsrer größten Teutschen Rechtsgelehrten vom Abfall dieser Regel geschrieben haben soll. Genug, die Besorgniß wegen der längern Dauer der neuen Contribution bestättigte sich nicht nur; sondern dieses Surrogat der Kopfsteuer zum Schloßbau soll, wie mein Freund aufs positiveste versichert, (denn jedem andern würde ich diese unglaubliche Behauptung ins Angesicht widersprochen haben) nun unter der dritten Regierung, nach fast 40 Jahren, da das Schloß wieder baufällig wird, wenigstens seit 20 Jahren leer stehet und in so fern dem Fürsten und Lande zur Last ist, nicht nur von Bürgern und Bauern, sondern auch von der geistlichen Dienerschaft, und zwar in der