Seite:Schreiben aus dem Hohenlohischen im März 1791.pdf/9

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allhier den Getraide-Anschlag nach dem Mittelpreis nach dem Bayreuther und Kulmbacher Mäßlein, so wie ich die Kundschaft von hiesiger Stadtobrigkeit zu meiner Legitimation eingezogen habe, dergestalt in Ansatz bringen werden, daß wir
1 Mäßlein Waitz  zu  48  Kreuzer  Fränkisch
1 Korn 36
1 Gerste 27
1 Haber 15
1 Erbsen u. Linsen 36
1 Wicken 30

[1]anschlagen werden. Wo hingegen das Mäßlein differirt, z. E. Holfelder, Ebermannstädter u. d. g. da wird ein jeder nach dieser Proportion den Ausschlag leicht zu machen wissen.

Das Brennholz muß gleichfalls ein jeder nach Beschaffenheit seines Orts und Lage, wie es von der Herrschaft verlassen und verkauft wird, und nach Abzug des Hauer- und Fuhrlohns in und von dem Wald, bis es zur Stelle gebracht wird, selbst gewissenhaft anschlagen, weil solches nach Beschaffenheit des Orts und der Lage sehr von einander unterschieden ist. Der Zehnden ist bekannter Massen nach den Jahren gleichfalls sehr unterschieden und kein anders Mittel übrig, als daß ein jeder von einem 10 jährigen Zusammentrag das Mittel herausnehme und den Anschlag nach den Körnern mache. Das Geströh hingegen wird für die Zehendner, Zehendfuhren und Drescherlohnskosten gerechnet und nicht in Anschlag gebracht: Gleichwie auch das Getraid,

  1. Alle vorstehende Getraidsorten gelten jetzt NB. auch nur nach dem Mittelpreis gerechnet wenigstens das Doppelte: und doch war in vielen Jahren kein Mißwachs im Bayreutischen.