Seite:Schreiben der sämmtlichen Obrigkeiten der Capuciner-Provinz in Franken an die Herausgeber dieses Journals, mit Anmerkungen von den letztern begleitet.pdf/6

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
5) Eben das Ansehen dieser Familie verwehrt es jedem redlich denkenden Manne, die Acta des P. Mansuets ans öffentliche Licht zu stellen. e) Sie

    Äusserungen dieser uns wehrten Mitglieder selbst, manches gegen diese Behauptung zu sagen. Der auch durch das Journal von und für Franken schon mehrmahls in nicht geringe Wehen versetzte Gönner der Hrn. P. P. Capuciner, der seiner neuen Freundschaft sich kräftigst consulendo et proscribendo annehmen wollte, hat hier, wie schon öfter, einen unglücklichen Einfall zur Welt gebracht. Es gibt gar viele rechtschaffene Leute noch zu Wirzburg, welche die Umstände besser wissen. Er hätte sich zuvor näher erkundigen sollen.
    **) Mit Erlaubniß der Herren Väter sey es gesagt, wir glauben zuversichtlich, daß wenn saniora vota der Familie gelten sollten, vielleicht auch jetzt noch, nach dem Tode einiger vorzüglichen, plurima: so kämen die Acten an das Licht. Die Retirade hinter den Rücken dieser Familie ist für sie in der That nicht die sicherste. Indessen können wir unsere Herren Correspondenten wegen der folgenden Ansinnung nicht alle vertretten, aber für uns können wir dreist und zuversichtlich versichern: daß auch privatissima unsere Person und Familie betreffend uns nicht entgegen seyn sollen, zumahl wenn sie so wenig Jemand persönlichen Eintrag thun, als wenn die Herren Väter erweisen, wodurch Sie berechtiget worden sind, den P. Mansuet in einer 18jährigen so tyrannischen Gefängniß hinzuhalten. Auf Roußeau dürfen wir diese orthodoxen Herren nicht verweisen, sonst würden wir Ihnen eine Stelle aus seinen Confessions hieher setzen, die Ihnen behagen sollte. Der hämische Beysatz: „es wird unterdessen die [367]