Seite:Sponsel Grünes Gewölbe Band 2.pdf/232

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Links: Vergoldete Vase aus Kupfer mit eiförmigem Körper auf hohem Fuß, mit zwei gegossenen Henkeln und einem dazwischen über der Mündung sitzenden Bügel, der einen gegossenen Doppeladler trägt. In dem Bügel steckt eine Kugel mit Zahlenringen als Uhrzeiger für die in dem Gefäß steckende Uhr mit ihrem Schlagwerk. Vor der drehbaren Kugel ist auf den Rand der Mündung ein kleiner Putto als Zeiger aufgesetzt. Der eiförmige Körper ist in zwei Zonen geteilt, die auseinanderzunehmen sind, und von denen jede am Rand einen durchbrochenen Rankenfries hat. Die Vase ist mit getriebenen Blumenranken, Fruchtbündeln und Cherubimköpfchen geschmückt. Deutsch. Ende 16. Jahrhunderts. (H. 41 – IV. 88.)


Rechts: Straußeneipokal in silbervergoldeter Fassung, mit vergoldetem Einsatz, Kopf mit Hals und die Füße samt dem Boden aus bemaltem Meißner Porzellan hergestellt. Der Deckel aus vergoldetem Silber mit aufgelegten Ranken. Auf der Vorderseite des Straußeneis die emaillierten Wappen von Sachsen und Polen in ovalem Schild mit barocker Schweifwerkumrahmung, darüber die Initialen von August III. mit dem goldenen Vließ von der Königskrone überragt, darunter aus Email der Orden vom polnischen weißen Adler. Auf der Rückseite ein auf Gold weiß emaillierter ovaler Schild mit einer Inschrift in Versen, wonach dieses Ei im Jahr 1734 von einem in Moritzburg gehaltenen Strauß gelegt wurde. Die mit dem charakteristischen Bandelwerk und Lambrequins am Mundrand und Deckel, sowie am Fußrand ausgestattete silbervergoldete Fassung ist vom Juwelier Herfurth in Dresden hergestellt. Das Stück kam 1740 ins Grüne Gewölbe. Hierzu kam 1910 in das Grüne Gewölbe eine ovale Kupferplatte mit dem ersten nicht zur Ausführung gelangten Entwurf für die Inschriftplatte des Gefäßes mit gleichem Wortlaut: Im Vier und dreyssigsten Nach Siebzehn hundert Jahr / Da Pohlens Oberhaupt August der III. war / Fiel hier in Morizburg / Diß schöne Straußen Ey / Trinck aus und wünsch den Herrn / und Churhaus Glück dabey /d. 26. Apr. Ao. 1734. (H. 43 – III. 224.)