Seite:Sponsel Grünes Gewölbe Band 3.pdf/115

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Bestimmung, als Reliquienbehälter zu dienen, die es aber wohl nie erfüllt hat. Als Empfänger war anscheinend einer der drei geistlichen Kurfürsten in Aussicht genommen, denn oben auf dem Rahmen ist vorn und hinten in den Mitten der Ranken je ein L unter einem Kurfürstenhut angebracht. Der Anlaß zur Vollendung des Werkes aber war der Wunsch des Breslauer Goldschmieds Daniel Vogt, da er heiraten wollte, zur Ausübung seines Berufs das Bürger- und Meisterrecht zu erwerben. Wie wir aus dem Buch von E. Hintze, Die Breslauer Goldschmiede, Breslau 1906, S. 172, erfahren, war D. Vogt in Breslau im November 1624 geboren, hatte dort als Goldschmied gelernt und um 1650 vier Jahre lang als Geselle gearbeitet; er war dann ins Ausland gewandert und hatte, um 1660 nach seiner Vaterstadt zurückgekehrt, dort wieder vier Jahre gewohnt und für sich gearbeitet. Am 25. November 1664 hatte er vom Rat der Stadt die Befürwortung erlangt, daß er ohne des gewöhnlichen Meisterjahres Arbeit und ohne Einzahlung zur Innung der Goldschmiede zugelassen werde, sowohl in Anbetracht seiner früheren Gesellenjahre als Goldschmied, wie weil er „in unterschiedenen Königreichen und Landen hierüber das petschier- und stein-, wappen- und eisenschneiden, possiren und andere dergleichen Künste erlernet“ und Proben dafür vorgezeigt habe. Er hatte darauf sein Meisterstück fertiggestellt, die Zunft ihm aber doch, da er dabei deren Vorschriften nicht erfüllt hatte, die Ausübung des Meisterrechts verweigert. Am 28. Januar 1666 gab daraufhin der Rat die Anweisung, da er durch sein Meisterstück „rühmwürdige Qualitäten und Kunst“ bewährt habe, daß ihm trotz der Bedenken der Zunft das Bürger- und Meisterrecht verliehen werde und daß er auch die anderen im Ausland dazu erworbenen Künste bei der Goldschmiedezunft ausüben dürfe, doch solle er sonst sich der Zunft gemäß verhalten. Das Stück, das er als Meisterstück vorgezeigt hatte, war allem Anschein nach unser Reliquienkästchen; zwischen den Sprossen, der unter den Symbolen des Leidens Christi auf dem Rahmen eingeordneten Leiter, ist die Zahl 66 angebracht, damit ist die Jahreszahl 1666 gemeint. Ein solches Stück war allerdings nicht von der in den Zunftordnungen vorgeschriebenen Art, aber es war weit mehr als diese und es enthielt tatsächlich „rühmwürdige Qualitäten“. Es legte Zeugnis ab, nicht so sehr von dem, was er als Lehrling und Geselle in Breslau erlernt hatte, als von dem, was er im Ausland an anderen Fertigkeiten dazugelernt hatte. Auf den Kristallplatten des Kästchens hat der Künstler an drei Stellen seine Signatur eingegraben,