Seite:Sponsel Grünes Gewölbe Band 3.pdf/47

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In den erhaltenen Verzeichnissen des Vorrats sowohl, wie in den Rechnungen der Goldschmiede ist meist auch der Name der Empfänger vermerkt. Daraus läßt sich feststellen, daß die Gesellschaftsstücke fast ausschließlich an Mitglieder der Fürstenhäuser, die Kontrafette aber neben diesen vorwiegend an alle irgendwie verdiente Personen verliehen wurden. Es ist jedoch bisher noch nicht gefunden worden, daß die im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts aufgekommene Sitte der Verleihung solcher Gesellschaftsstücke etwa mit der Aufnahme in einen durch Statuten verpflichtenden Orden verbunden gewesen wäre. Die längst verbreitete Sitte, bei besonderen Gelegenheiten die fürstlichen Verwandten und Gäste durch Angebinde zu ehren, scheint vielmehr dadurch teilweise in bestimmte Formen überführt worden zu sein. Dazu kam dann die Gepflogenheit, regelmäßig Neujahrsgeschenke auszuteilen, für welche jene Gesellschaftsstücke und Kontrafette mit den zugehörigen goldnen Ketten bevorzugt wurden, wie die Listen der Empfänger beweisen. Die Gesellschaftsstücke hatten außer ihrer meist allegorischen figürlichen Szene auch oft noch eine damit übereinstimmende Devise moralisierenden Inhalts.

Kurfürst Johann Georg von Brandenburg verlieh ein Gesellschaftsstück der „Verbrüderung“, ihm folgte 1589 sein Schwiegersohn Kurfürst Christian I. von Sachsen mit der „Goldenen Gesellschaft“, beide Kleinodien erhielt dieser auch in seinem Sarg angelegt. Herzog Friedrich Wilhelm I. von S.-Weimar, von 1591–1601 Administrator von Kursachsen, hatte eine Gesellschaft gegen das Fluchen und Trinken errichtet und verteilte gleichfalls seine Gesellschaften, als Vormund der drei Söhne Kurfürst Christians I. führte er 1594 eine „Gesellschaft der brüderlichen Liebe und Einigkeit“ in Kursachsen ein. Daneben verteilte deren Mutter Sophie auch noch ihre eigene Gesellschaft. Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg, ihr Schwager, ein Schwiegersohn von Vater August, verteilte ebenso eine Gesellschaft. Sie enthielt ein Herz unter der kaiserlichen Krone und vorn die Umschrift: Treu Herr, treu Knecht, sowie hinten: Thue recht, scheu Niemand. Kurfürst Christian II. verteilte gleich mehrere Gesellschaften. Eine gemalte Gesellschaft zugleich mit seiner Gattin, d. h. mit einem Medaillon, darauf vorn sein eigenes Miniaturbildnis, hinten das seiner Gemahlin. Sodann nach erlangter Volljährigkeit 1601 seine eigene Wappen-Gesellschaft und endlich 1607 eine Jägergesellschaft. Ebenso führte sein Bruder Kurfürst Johann Georg I. 1611 eine Gesellschaft ein. Zu solchen Gesellschaftsstücken, die auf der Brust an goldner Kette nur von den