Seite:Sponsel Grünes Gewölbe Band 3.pdf/59

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Cristallen gemachte geschürre verwahret“ werden. Wir hatten bisher nur eine geringe Kenntnis dessen, was gerade an kostbarsten Gegenständen aus früheren Zeiten in die Schatzkammer und von da in das Grüne Gewölbe gekommen ist. Die alten Kunstkammer-Inventare ließen davon nur vereinzelte Stücke nachweisen. Diese bisher vorhandene Lücke unseres Wissens kann ich nunmehr ausfüllen, nachdem ich vor kurzem das erste Inventar der Dresdner Schatzkammer aus dem Jahr 1588 im Hauptstaatsarchiv zu Dresden aufgefunden habe. (Fach 8694. Inventarium über Schmuck und Silbergeschirr. Anno 1541 bis 1662. Bl. 62–91.) Das Fehlen eines Titels jener Blätter mag es neben dem schwer zu bewältigenden Inhalt dieses Sammelbandes von Mitgift-, Nachlaß- und Ankaufsverzeichnissen verschuldet haben, daß seither dieses titellos eingebundene Verzeichnis auf Quartblättern in seiner Bedeutung übersehen wurde. Das Jahr 1588 seiner Aufnahme ist nur mit Bleistift auf der ersten sonst leeren Seite vermerkt, doch offenbar bald nach seiner Abfassung, deren damalige Entstehung auch durch Schriftvergleichung zu erkennen ist. Ebenso wie das erste Kunstkammer-Inventar von 1587 ist offenbar dieses erste Schatzkammer-Inventar von 1588 auf Veranlassung des Kurfürsten Christian I. hergestellt worden, nachdem er nach dem Ableben seines Vaters August sein Erbe angetreten hatte. Daß es sich darin um das Verzeichnis der Schatzkammer handelt, das ist einmal aus den meist kostbaren Stücken selbst zu erkennen, die in dem Inventar der Kunstkammer nicht vorkommen, sowie daraus, daß nur der Inhalt von sechs großen Schränken aufgezählt wird. Das Grüne Zimmer, das zuerst allein die Schatzkammer beherbergte und das später der ganzen Sammlung den Namen gegeben hat, ist außer der Fensterwand in seinen drei Wänden in je zwei Felder gegliedert, wodurch also für die sechs großen Schränke gerade sechs Wandfelder zur Verfügung standen. Dieses war also das „Schatzgewölbe“, das Hainhofer 1629 besichtigen durfte, worin die Kostbarkeiten, die in den Inventaren der Kunstkammer nicht aufgeführt sind, verwahrt waren. Für ihn war es eine große Auszeichnung, daß es ihm zugänglich wurde. Denn weder vor noch nach ihm wird dieses Schatzgewölbe in den gedruckten Beschreibungen der Sehenswürdigkeiten Dresdens auch nur erwähnt. Es ist stets nur die Kunstkammer, die von den Fremden besucht werden durfte. Die Schatzkammer war nur den mit der Aufbewahrung der Kostbarkeiten betrauten Beamten zugänglich. In einem Verzeichnis der Zugänge aus dem Nachlaß des Kurfürsten Christian II. vom 28. Februar 1612