Seite:Sponsel Grünes Gewölbe Band 4.pdf/14

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stärker ausprägen. Weiter aber wird die alte Schulregel, daß man an dem Besten allein lernen soll, sich auch hier zu bewähren haben. Der kostbare Rahmen, den die barocke Pracht der Schatzkammer Augusts des Starken den Kunstwerken gegeben hat, sammelt einen Glanz auf diese Stücke, der ihre Eigenwerte mehr verwischt, indem er sie überhellt, als daß er ihre künstlerische Idee und die Formen, in denen er diese Körper gefunden hat, dem Verstehen näher bringt. Fällt beides weg, die Gesellschaft des Gleichgültigen und der trügerische Reiz des festlich betonten Raumes, dann wird das Wesentliche, das Bleibende in der Erscheinung des Werkes wirklich aufleuchten und sich einprägen.


ARBEITEN AUS ELFENBEIN

In der Auswahl von „Meisterwerken der Goldschmiedekunst“, die Geräte, Gefäße, Figuren, Uhren, Kleinodien, Kabinettstücke aus Holz, Stein, Perlmutter, Muscheln, Ton, Glas, Kristall, Straußenei, Kokosnuß, Gold, Silber, jeder Art Halbedelstein und Edelstein auf 200 Tafeln der drei ersten Bände wiedergab, sind gewisse Werkstoffe von geringerem Werte, vor allem Elfenbein, Bernstein und Holz noch nicht in größeren, selbständigen Werken zu ihrem Rechte gekommen. Lediglich dort, wo sie den Körper von Schmuckgefäßen bilden oder in den Kreis der ornamentalen Requisiten einbezogen waren, konnten sie erwähnt werden. Eine scharfe Grenze zu ziehen war hier bei einem System wohl nicht möglich, das sich seine Kategorien weder aus der historischen Disposition der räumlichen Beziehungen noch aus dem zeitgebundenen Gebrauchszweck oder der zeitlichen Folge des Entstehens entnahm. Dennoch nahmen die Arbeiten aus Elfenbein, denen in dem vorliegenden Bande über die Hälfte der Tafeln eingeräumt ist, schon in der alten Kunstkammer einen hervorgehobenen Platz ein. Wenn auch das Elfenbeinzimmer erst der Einrichtung der Jahre 1721–1724 durch August den Starken seinen Aufbau verdankt – das erste selbständige Inventar stammt sogar erst aus dem Jahre 1819 – sind doch die meisten hier aufgestellten Stücke schon im zweiten Raum der Kunstkammer des Kurfürsten August, die um 1560 wohlgeordnet war, festzustellen. Das vielzitierte Inventar, das Christian I. unmittelbar nach seines Vaters Tode 1587 anfertigen ließ: „.. wie desselben Vornehme sachen, Kunststücke und Zugehöriger Vorradt jedes besondern sortirt