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Goddinga 778. König Karl. Gödingen nach Stumpf (briefl. Mittheilung).
Iucundiacus palatium nicht Joac, wie Foss erklärt, sondern Jouac oder Le Palais. Deloche Cart. de Beaulieu 380. Stumpf.
Iuliacus 859. Hincm. V. S. Remigii scheint ein alter Lesefehler statt Luliacus = Loeuilly zwischen Anizy und Coucy.
Iustina, cella des H. Willehad in Frantia. Pertz und Abel erklären Mont Justin in Burgund (Haute Sâone). Burgund ist aber kein Theil von Frantia und aus Iustina könnte, auch wenn die Vorschiebung von Mont möglich wäre, nicht das entsprechende Masculinum geworden sein. Vermuthlich Justine (Ardennes, Réthel, Nouvion en P.), im späteren Mittelalter Sitz eines Reimser Decans.
Lens palatium 866. König Lothar. Muratori A. lt. VI, 31. – 866 P. LL. I, 541. – 888. Lenspalasiola Lacomblet I, 39. Lens sur Geer in Hasbania?
Lippeham am Ausfluss der Lippe ist absichtlich ausgelassen. Vgl. Dr. Krosch in den Jahrbüchern des Vereins von Alterthumsfreunden der Rheinlande III, (1843), 13 ff. Es wäre sehr wünschenswerth, wenn die Veränderungen des untern Rheinlaufs in historischer Zeit einer kritischen Revision unterworfen wurden.
Navum, Sagum curtes Ann. Fuld. P. SS. I, 406. Ob identisch mit Navum, Gemeinde Theinitz bei Stein, und Sagon N. W. Adelsberg? Beide Ortschaften liegen in Krain. Berengar würde dann im Besitz von Krain gewesen sein. Dümmler Ostfr. II, 325 vermuthet die beiden Höfe in Italien und stimmt meiner brieflichen Anfrage wegen Krain nicht bei.
Neumago 710. Karlmann. Sickel 15. Sickel erklärt ganz verkehrt Noyon p. 225, das aber weder Neumagus hiess, noch Karlmann gehörte; vgl. Ann. Lauriss. Fredegar cont. z. J. 768. Auch Nymwegen kann nicht gemeint sein, da auch dieser Ort in Karl’s Gebieten lag. Gemeint ist Neumagen an der Mosel, das allerdings sonst nicht als Pfalz erwähnt wird.
Nobiliacus in Urtinsis, von Abel in die Ardennen an die Ourthe versetzt, scheint Neuilly am Ourq (Aisne, Château-Thierry, , ch. l.) und der Gau, der übrigens näherer Aufklärung bedarf, der Orcinsis (Guérard 148).
Scolinare 955. Kaiser Lothar I. Beyer I, 96. Schüller. Beyer II, Berichtigungen zu I, 808.
Stratella villa 822. Kaiser Ludwig. Estréelles (Pasde-Calais, Montreuil, Étaples).
Uriau fiscus Böhmer R. 1847. Orgeo in den Ardennen.
Vernum Pfalz = Ver, nicht Vaires, wie Longnon will, oder Verneuil, wie die älteren Erklärer sprachwidrig riethen.
Wolfdeoza. Dümmler Ostfr. II, 337, das thüringische Wolfdeoza = Wölfis.

Den Herren Prof. Dümmler und Prof. Stumpf-Brentano bin ich für ihre bereitwillige Beantwortung einzelner an ihre Sachkunde gerichteter Anfragen dankbar verpflichtet.

Die Beziehungen der Insel Sardinien zu den Karolingern beschränkten sich auf eine Gesandtschaft der Karalitaner an Kaiser Ludwig im Jahre 815. Was Simson Ludwig I, 60 aus der Urkunde Sickel L. 63 folgert, beruht auf einem sonderbaren Missverständniss. Borgo S. Dalmazzo konnte Sickel allenfalls (1867) als in Sardinien liegend bezeichnen; indem er aber zur nähern Bezeichnung der Ortslagen die Provinz Cuneo zufügte, wies er deutlich genug darauf hin, dass hier vom Festlande und nicht von der Insel die Rede sei.

Auriolum, Pfalz. Tiraboschi Non. II, 52 erklärte es für ausserhalb Italien gelegen, weil er die ebenda von ihm abgedruckte in Auriolum ausgestellte Urkunde Kaiser Lothar’s (Kal. Febr. anno Hlotharii imp. XVIII. ind. –) in das Jahr 841 statt in 840 stellte. Stumpf deutet Ariolo im Modenesischen; mir unbekannter Lage. Fontana Titerici = Fontana fredda. Tirab. Non. II in Index geogr.


Deutschland. No. VI. Deutschlands Gaue VI. Baiern, Österreich, Kärnten. Mst. 1 : 1 000 000. Nebenkarte: Östliche Fortsetzung der Hauptkarte. Von Th. Menke.

Die Urkunde, in der der angebliche obere Donaugau vorkommen soll, habe ich ebenso wenig aufzufinden gewusst, wie von Spruner. Die Existenz dieser Stellen und dieses Gaues beruht wohl unzweifelhaft auf einem Irrthum. Der urkundlich nicht aufzuklärende Raum, den er einnehmen soll, ist zum Westergowe gezogen, der dadurch, ähnlich dem thüringischen Westergowe, bis an die Westgrenze des Stammes ausgedehnt wird.

Für Rotahgowe, Matagowe, Atargowe benutzte ich J. Strnadt’s Peuerbach, sowie eine Reihe mir sehr willkommener handschriftlicher Bemerkungen und eine Kartenskizze, die der Herr Verfasser die grosse Freundlichkeit hatte, mir zuzusenden.

Karintrichi zu entwerfen wäre mir bei der Mangelhaftigkeit der Pusch-Frölich’schen Urkundeneditionen und der Unbrauchbarkeit von Muchár’s Erörterungen über die Steyer’schen Gaue unmöglich gewesen ohne die Liberalität, mit welcher mir 1871 Herr Major Felicetti von Liebenfels in Graz die Einsicht in seine Copien der dieses Land betreffenden Urkunden und Herr Professor Lučin ebenda die Einsicht in die Correcturbogen des Steyer’schen Urkundenbuches gestatteten, und ohne die vortrefflichen historisch-geographischen Erörterungen in Felicetti’s beiden Schriften über die Gaue Steyermarks, deren Inhalt der Herr Verfasser ebendamals die Güte hatte, mündlich mir auseinanderzusetzen.

Coduna (j. Einöde Köden) findet sich nicht auf der betreffenden Generalstabskarte. Für die Ansetzung auf der Karte wurde die nächste dort nicht benannte Einöde bei Abfalterbach gewählt.


Deutschland. Nr. VII. Deutschland am Anfange des X. Jahrhunderts bis 1137. Mst. 1 : 3 700 000. Von Th. Menke.

Von der zahlreichen Litteratur, welche die deutsche Forschung über die angegebene Periode in der letzten Zeit veröffentlicht hat, ist mir, wie ich hoffe, Nichts, was auf die kartographische Darstellung modificierend einwirken würde, entgangen.

Die urkundlichen Aufenthaltsorte der deutschen Kaiser und Könige sind meistens nach Stumpf angesetzt. Über die bei Schriftstellern erwähnten theile ich nicht immer W. v. Giesebrecht’s Ansicht.

Die Schwierigkeiten, welche die Gaue der Diöcese Reims und Châlons boten, sind durch Longnon’s Abhandlungen beseitigt. Dieselben gehören zu dem Besten, was über mittelalterliche Geographie in den letzten Jahren erschienen ist.

Von den Gauen der Diöcese Reims gehörten einige zum deutschen Reiche. Da Waitz D. V. G., V. (1874) 137 die betreffende Grenzlinie ungenau darstellt und ich selber seinen Irrthum theilte, mag hier diese Angabe begründet werden.

Zu Lothringen gehörten im IX. Jahrhundeit die Gaue Castricensis, Mosomagensis und Dulcomensis. Eine 862 verabredete Zusammenkunft zwischen Lothar und Karl in confinio Mosomagensis et Vonzensis comitatus (Hincmar Rem. P. SS. I, 459) sollte offenbar an der Reichsgrenze Statt finden. Bei der Theilung Lothringens im Jahre 870 fielen die drei genannten Gaue an Karl, Hincmar Rem. P. SS. I, 481. Neun Jahre später wurde der karolingische Antheil an Lothringen mit dem Antheil König Ludwig’s von Ostfranken wieder vereinigt, Hincmar Rem. P. SS. I, 511, und es wird nicht berichtet, dass ein Theil davon ausgeschlossen war. Als die 911 an das Westreich abgefallenen Lothringer 925 unter die deutsche Herrschaft zurückkehrten, wird ausdrücklich bemerkt, dass es alle Lothringer gewesen seien. Flodoard P. SS. III, 376.

König Ludwig von Frankreich stellte zwar 938 im Gau Castricensis eine Urkunde aus

938 actum in querceto iuxta Dociacum super fluvium Carum Bouq. IX. 591;

es war dies aber zur Zeit seiner Einmischung in die lothringischen Händel. Dass er in diesen Gauen nicht Herr blieb, beweisen die folgenden Thatsachen:

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Menke, Karl Spruner von Merz u. A.: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit . Justus Perthes, Gotha 1880, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Spruner-Menke_Handatlas_1880_Text.pdf/47&oldid=- (Version vom 28.11.2016)