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Num. Pag.
Lit B. hat man / wegen dessen Weitläufftigkeit / mit beyzufügen / angestanden / und derowegen dem hochgeneigten Leser nur mit dem Rastatter Frieden in authentischer Form aufwarten wollen / als folgt:
Sub Lit. C. Friedens- und Freundschaffts-Tractat, so zwischen Sr. Kayserl. Majestät / dem Reich / und Sr. Allerchristlichsten Majestät geschlossen und unterzeichnet worden. 839
Vollmacht Sr. Kayserl. Majestät. 883
Volle Gewalt Sr. Allerchristlichsten Majestät 886
I. Besonderer Articul. 888
II. Besonderer Articul. 889
III. Besonderer Articul. 890
Lit. D.
Copia Ratificationis über den mit Franckreich zu Rastatt geschlossenen Frieden.
891


[1]

JEHOVA!
Europäischer
Staats-Cantzley
Zwey- und zwantzigster Theil.
Titulus
Von verschiedenen Kirchen- und Religions-Differentien.
Caput I.
Die zwischen dem Magistrat der Stadt Ravenspurg A. C. und denen Patribus Carmelitis daselbst / wegen der Evangelischen Burgerlichen Kirchen / das Langhaus genannt / fürwaltende Differentien vorstellend.